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Haßfurt
Unfall am Flugplatz: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
Im April kam bei einem Unfall mit einem Hubschrauber am Haßfurter Flugplatz ein Mensch ums Leben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Besatzungsmitglieder.
Nach dem tödlichen Unfall mit einem Bundeswehrhubschrauber im April ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Besatzungsmitglieder wegen fahrlässiger Tötung.
Foto: Markus Erhard | Nach dem tödlichen Unfall mit einem Bundeswehrhubschrauber im April ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Besatzungsmitglieder wegen fahrlässiger Tötung.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:18 Uhr

Nach einem tödlichen Unfall, der sich im April am Haßfurter Flugplatz ereignete, laufen nun Ermittlungen gegen zwei Bundeswehrsoldaten. Das teilt Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann, Pressesprecher der Bamberger Staatsanwaltschaft, auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Zu dem Unfall war es am Vormittag des 9. April kurz nach 10 Uhr gekommen. Damals war ein Bundeswehrhubschrauber auf dem Haßfurter Verkehrslandeplatz zwischengelandet, um dort zu tanken. Als der Helikopter vom Typ Sikorsky CH-53 auf dem Rollfeld zur Tankstelle fuhr, kam er zu nahe an das Towergebäude. Die Rotorblätter des mittelschweren Transporthubschraubers, die sich noch immer drehten, berührten das Gebäude und es lösten sich Trümmerteile, die durch die Gegend geschleudert wurden. Eines davon traf einen 60-jährigen Flugplatzmitarbeiter, der dadurch tödlich verletzt wurde.

Auch andere Flugplatzgebäude und einige stehende Flugzeuge wurden durch die umherfliegenden Trümmerteile beschädigt. So entstand ein Gesamtschaden in Millionenhöhe.

Ermittlungen ziehen sich hin

Vier Bundeswehrangehörige befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls in dem Hubschrauber. Gegen zwei von ihnen werde nun ermittelt, berichtet Oberstaatsanwalt Bachmann. Es geht dabei um den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung. Die Ermittlungen dauern allerdings an, so dass die Staatsanwaltschaft noch keine Aussage dazu treffen kann, ob sich der Verdacht erhärtet und ob der Fall tatsächlich mit diesem Tatvorwurf zur Anzeige kommen wird.

Auch zu der Frage, gegen welche beiden der vier Besatzungsmitglieder nun ermittelt wird, macht Bachmann derzeit keine Angaben. Die Ermittlungen gestalten sich ohnehin schwierig, berichtet der Oberstaatsanwalt. Zahlreiche Gutachten waren nötig, die nun sorgfältig geprüft werden müssen. Das werde noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

 
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  • Fr-goetz@t-online.de
    Hallo Herr Schmieder,
    Frage:
    "Was sollen sie anderes ermitteln als wie ihre Überschrift hergibt, wenn menschliches Versagen und ein Todesopfer zu beklagen ist"?
    Das Gesetz ist wohl für solche Fälle geschaffen worden! Das gilt für Piloten genauso, wie für andere Verkehrsteilnehmer! Also nichts neues!
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