
Ein unerwartetes Ende hat jetzt der Prozess um einen Messerangriff in Ebelsbach im vergangenen Jahr gefunden: Das Landgericht Bamberg stellte am Dienstag, dem dritten Verhandlungstag, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Der Angeklagte ist nach sieben Monaten Untersuchungshaft auf freiem Fuß.
Zeuge im Gerichtssaal festgenommen
Dafür wurde ein Zeuge noch im Gerichtssaal wegen einer uneidlichen Falschaussage vorläufig festgenommen. Ihm droht nun eine Freiheitsstrafe – von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Länger als eine halbe Stunde hatte Oberstaatsanwalt Michael Hoffmann zuvor dem Zeugen zugehört. Dieser erzählte entweder wortreich um die eigentlich einfachen Antworten herum oder verstrickte sich in deutliche Widersprüche zu seiner Aussage bei der Polizei.
Dabei hätte es um die Beobachtungen des Anwohners in der Tatnacht gehen sollen. In dieser wurde der Mann von einem lautstarken Streit unter seinem Schlafzimmerfenster geweckt. Er dachte erst, wie es vor Gericht hieß, dass es sich um Betrunkene handelt, eine Kneipe ist nicht weit. Dann entdeckte der Anwohner jedoch zwei Männer und eine Frau, die für ihn unverständlich miteinander diskutierten. Erkannt haben will er dabei niemanden.
Dem Anklagevertreter riss vor Gericht schließlich der Geduldsfaden: "Wir lassen uns hier nicht völlig verarschen", sagte er zu dem Mann. Noch im Gerichtssaal wurde der Zeuge vorläufig festgenommen. Der dringende Verdacht einer uneidlichen Falschaussage steht im Raum. In einer kurzen Pause kamen zwei Beamte der Stadtpolizei und brachten den Mann in die Arrestzelle der Polizeiinspektion in der Schildstraße.
Verfahren einhellig eingestellt
Danach ging der Prozess sang- und klanglos zu Ende. In einem Rechtsgespräch vereinbarten alle Beteiligten, das Verfahren einzustellen. Es greift ein Paragraf der Strafprozessordnung, sobald "die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht".
Immerhin seien die Verletzungen trotz eines Messerstichs in Halsnähe nicht allzu dramatisch, hieß es dazu. Auch psychische Folgen beim Opfer seien nicht zur Sprache gekommen. Der 36-jährige Angeklagte ist zudem nicht vorbestraft. Und keiner aus der Familie, nicht einmal der verletzte Cousin selbst, wollte, dass der Angeklagte verurteilt wird.
Dass es sich nicht um einen Freispruch handelt, sieht man daran, dass der Angeklagte auf eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft verzichtet. Bei sieben Monaten und einem gesetzlich festgelegten Tagessatz von 75 Euro wären rund 15.000 Euro zusammengekommen. Im Gegenzug werden die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Angeklagten aus Steuergeldern beglichen.
"...zwei Beamte der Stadtpolizei und brachten den Mann in die Arrestzelle der Polizeiinspektion in der Schildstraße..." Gibt es in Bamberg wirklich noch eine Stadtpolizei im Gegensatz zu den Uniformierten auf dem flachen Land ? Iast mir neu oder habe ich da wasd verschlafen ?