
Am 10. Juli dieses Jahres gegen 19.30 Uhr fiel einer 58-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge auf, dass das Katzenfutter für ihre beiden Katzen zur Neige geht. Sie entschließt sich, in ihr Auto zu steigen, um im nahegelegenen Supermarkt das Futter zu kaufen. Ein großer Fehler: Denn zum einen hatte die Frau, wie sich herausstellen sollte, über 2,6 Promille Alkohol intus und zum anderen keinen Führerschein mehr. Den hatte sie bereits im Juni vergangenen Jahres nach einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen.
Zum Verhängnis wurden der Katzenfreundin ihre aufmerksamen Nachbarn, die unmittelbar die Polizei verständigten, als sich die 58-Jährige ans Steuer setzte. Weit kam sie nicht. Nach kurzer Fahrstrecke wartete bereits eine Polizeistreife auf sie. Bereits zum dritten Mal innerhalb eines Jahres wurde die Frau kontrolliert – ohne Führerschein, aber mit reichlich Alkohol in der Blutbahn. Die Beamten konfiszierten noch vor Ort das Fahrzeug der 58-Jährigen.
Auto im Wert von 15.000 Euro gehört jetzt dem Freistaat
Am Mittwoch musste sie nun erneut auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt Platz nehmen, wo sie der Vorsitzende Richter Christopher Lehmann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilte. Ihren Wagen im Wert von rund 15.000 Euro bekommt sie nicht mehr zurück. Er geht ins Eigentum des Freistaats Bayern über, der ihn auch verwerten – sprich: verkaufen – darf.
Zudem muss die Frau als Auflage unter anderem 1000 Euro an den Bund gegen Alkohol und Drogen zahlen. Ins Urteil einbezogen wurde eine Verurteilung vom 31. Juli dieses Jahres, wo die Angeklagte wegen einer Trunkenheitsfahrt eine dreimonatige Bewährungsstrafe erhalten hatte.
Ihren Kampf gegen den Alkohol scheint die Angeklagte aufgegeben zu haben. Im vergangenen Jahr machte sie nach eigener Aussage eine dreimonatige Therapie, wurde aber schnell wieder rückfällig. Ihren Humor hat sie allem Anschein nach noch nicht verloren. "Ich hab keinen Führerschein mehr, kein Auto mehr. Ich komme hier nicht mehr her", gab sie lächelnd zu Protokoll.
"Sie sind wie ein Kleinkind, dem man das Spielzeug wegnehmen muss", urteilte der Vorsitzende über die Angeklagte, die er zum "elitären Kreis seiner Stammkundschaft" zählt, da er bereits zum vierten Mal über sie zu richten hatte.
Ihr Auto erhalte sie nicht mehr zurück, da sie es – trotz mehrmaliger Aufforderung – nicht abgemeldet habe und es sich im juristischen Sinn um ein "Tatwerkzeug" handele. "Mit zwei bis drei Promille intus durch die Gegend zu fahren, ist sehr gefährlich", sagte der Richter. "Das Ende der Fahnenstange ist erreicht", schob er hinterher. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.