Sie kämpft gegen Massentierhaltung, Tierversuche oder den Pferdesport bei Olympischen Spielen. Immer wieder sorgt die Tierrechtsorganisation PETA mit ihren Kampagnen für Aufsehen. Die jüngste PETA-Initiative gegen die Fuchsjagd richtet sich auch gegen einen Bürger aus dem Haßbergkreis. PETA geht bundesweit gegen Schliefenanlagen vor. Und hat nach eigenen Angaben unter gut 100 Betreibern auch den Mann aus dem Maintal angezeigt, dessen Anlage sich auf Zeiler Gemarkung befindet.
Schliefenanlagen: Hier lernen Dackel und Terrier, Füchse aus dem Bau zu treiben
Schliefenanlagen sind künstliche Nachbildungen von Fuchsbauten. In ihnen spüren "Erdhunde" wie Dackel und Terrier lebende Füchse auf und lernen, sie aus dem Bau zu vertreiben. Bei der für Zeil zuständigen Staatsanwaltschaft Bamberg begründet PETA die Strafanzeige mit "mutmaßlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz" und fordert in einer Pressemitteilung vom 9. Mai die Schließung der Anlage sowie die "Beschlagnahmung der dort möglicherweise noch eingesperrten Füchse."
Die Verhältnisse vor Ort kennt PETA nicht, sondern weiß von der Zeiler Anlage nur durch ihre Erwähnung im Internet, räumt Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere und Leiterin der Fuchs-Kampagne, im Gespräch mit der Redaktion ein.
PETA kämpft grundsätzlich für die Abschaffung der Jagd auf Füchse und andere Raubtiere. Die aktuelle Kampagne hat speziell die Verwendung von lebenden Füchsen für die Vorbereitung von Jagdhunden auf den Einsatz unter der Erde im Fokus:
Obwohl technische Einrichtungen verhindern, dass Hund und Fuchs in direkten Kontakt geraten, sind Schliefenanlagen für PETA "an Tierschutzwidrigkeit und Grausamkeit kaum zu überbieten", sagt Najda Michler. Sie spricht von Todesangst, der die Füchse während des Jagdhundtrainings ausgesetzt seien, kritisiert darüber hinaus die Haltung der Tiere in Gefangenschaft: "Schliefenfüchse" leben meist in Zwingern auf den Anlagen. "Schliefenanlagen müssen sofort verboten werden", fordert die Wildreferentin deshalb. Mit den Anzeigen wolle man die im Verborgenen stattfindenden Grausamkeiten ans Licht der Öffentlichkeit bringen.
Meist entziehen sich die Anlagen dem Blick der Öffentlichkeit
Schliefenanlagen sind offenbar meist dem Blick der Öffentlichkeit verborgen, es sind umzäunte Gelände in Wälder oder an Waldrändern, mit einem Gehege für die Füchse sowie dem künstlichen Tunnelsystem. Auch die Zeiler Anlage wird so schnell niemand entdecken. Und so soll es nach dem Willen ihres Betreibers auch bleiben. Weil er schlechte Erfahrungen gemacht habe, wie er der Redaktion erklärt. Schon einmal hätten Eindringlinge seinen Zwinger aufgebrochen und seine Füchse freigelassen. Die dann aber allesamt, bis auf ein überfahrenes Tier, zurückgekehrt seien, weil sie mit der Freiheit nichts anzufangen gewusst hätten. "So einen Tourismus brauche ich hier nicht mehr", sagte der Mann, der namentlich nicht genannt werden möchte.
Seit den 1970-er Jahren gibt es die Schliefenanlage in Zeil. Heute lebt hier dem Eigentümer zufolge nur noch ein auf dem Gelände geborener Silberfuchs in einem 70-Quadratmeter-Gehege. "Einen Kontakt mit der freien Natur hatte er noch nie", sagt der Halter über das Tier. Einige Male im Jahr bekommt es der Fuchs mit Vierbeinern des Deutschen Jagdterrier Clubs (DJT) zu tun. Und wird dann in Todesangst versetzt? "Er kennt das Spiel, das ist für ihn eher eine willkommene Abwechslung", behauptet der Chef der Anlage.
Freilich sehe das PETA anders. Trotzdem erklärt der Mann, dass auf seiner Anlage alles in Ordnung und die Tierhaltung einwandfrei sei. Dass Schliefenanlagen generell gegen den Tierschutz verstoßen, bestreitet er. Das mit der Anzeige überrasche ihn trotzdem nicht, informiert darüber hätten ihn Polizei oder Staatsanwaltschaft noch nicht. Die Bamberger Strafverfolgungsbehörde wollte dazu gegenüber der Redaktion aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes keine Angaben machen.
"Blutrünstiges Hobby" oder "angewandter Naturschutz": das Thema Jagd polarisiert, ist emotional aufgeladen. Da machen Schliefenanlagen keine Ausnahme. Doch ob sie gegen Tierschutzgesetze verstoßen, das entscheiden Richterinnen und Richter nach geltendem Gesetz.
PETA beruft sich vor allem auf Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Er besagt, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Doch schon juristische Laien ahnen, wie schwierig der Begriff "vernünftiger Grund" zu fassen ist: Während die Tierrechtsaktivisten der Fuchsjagd jeden Sinn absprechen, hält der Deutsche Jagdterrier-Club sowohl die Bejagung der Füchse wie auch den Schliefenbetrieb für alternativlos.
Was heißt Abrichtung "an einem Tier"?
Wie kompliziert die Auslegung der Gesetze sein kann, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen aus dem Jahr 2001, auf das der Bayerische Jagdverband (BJV) die Redaktion aufmerksam gemacht hat. Ein Landkreis hatte dem Kläger den Betrieb einer Schliefenanlage untersagt und das unter anderem mit Paragraf 3, Absatz 7, begründet. Demnach ist es verboten, ein Tier an einem anderen Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Doch "an einem Tier" war den Gießener Richtern zufolge hier nicht gegeben, weil in den künstlichen Fuchsbauten der unmittelbare körperliche Kontakt zwischen Hund und Fuchs ausgeschlossen ist. Auch das mit dem Abrichten "auf Schärfe" sah das Gericht nicht als erfüllt an, weil der Hund den Fuchs ja aus dem Bau verjagen und ihn dort eben nicht stellen oder gar angreifen solle.
Nadja Michler glaubt durchaus an den Erfolg ihres Anzeigen-Rundumschlags. Sie sieht sich in ihrer Hoffnung dadurch bestätigt, dass es im Falle einer Schliefenanlage bei Lemgo Voßheide (Nordrhein-Westfalen) nun zum Prozess komme, "bei dem es um den Betrieb der Anlage an sich geht".
DJT: PETA bringt für tierschutzgerechte Jagd Tätige in Misskredit
Der Deutsche Jagdterrier-Club (DJT) hingegen beklagt, dass PETA "flächendeckend und ohne konkreten Verdacht auf tierschutzwidrige Verhältnisse" Betreiber von Schliefenanlagen angezeigt habe, wie eben auch in Zeil. Das bringe rechtmäßig handelnde und ehrenamtlich für eine tierschutzgerechte Jagd und Hundeausbildung Tätige in Misskredit. Helge Rübartsch ist Obmann des juristischen Beirats bei DJT. Alle Anlagen im Wirkungsbereich des DJT entsprächen den vereinsinternen und den von den zuständigen Veterinärämtern bestätigten Statuten und Auflagen, versichert er. Rübartsch hält den Tierrechtsaktivisten vor, die Staatsanwaltschaften mit der Anzeigenflut zu blockieren. Er unterstellt PETA einen Missbrauch der Strafverfolgungen für die "außerordentlich fragwürdigen politischen Ziele, die Einarbeitung von Jagdhunden für die Baujagd und die Jagd auf Füchse im Bau zu verhindern."
Es sind sehr nützliche Tiere, die Mäuse, Wühlmäuse etc jagen.
Nur wegen Andy vor dem Fuchsbandwurm? Da sind Mäuse und Co Überträger von viel mehr Krankheiten und Zecken zb viel gefährlicher und wahrscheinlicher.
Bei Drückjagden sind Füchse oft Kann-Tiere. Vernünftige Jäger lassen sie am Leben
Der Mensch - und nur der Mensch- ist das einzige „Säugetier“, das seine Reproduktionsrate bewusst steuert. Alle anderen vermehren sich triebgesteuert - und die Anzahl der Individuen bestimmen das Nahrungsangebot und die Anzahl der Fressfeinde! Letztere fehlen beim Fuchs, er hat in unseren Breiten keine natürlichen Feinde und würde sich somit unkontrolliert vermehren!
Und da muss im Sinne eines guten Gleichgewichts durch den Menschen regulativ eingegriffen werden!
Ich denke nur an die alberne Aktion in Oberammergau, als der Esel aus den Passionsspielen gestrichen werden sollte - weil er angeblich kein Reit- oder Lasttier wäre, was er aber seit tausenden Jahr eben genau ist, im gesamten Mittelmeerraum!
Tut mir leid, aber den Verein kann ich nicht ernst nehmen.
Wenn Ihnen beim lesen von P E T A das Grauen kommt, heißt das bezogen auf diesen Bericht und dem Anliegen der Organisation, dass sie diese Abnormale Tierquälerei richtig finden. Tiere sind Lebewesen wie Sie und ich auch. Sie einzusperren ist eine Geschichte, da will ich jetzt gar nicht drauf hinaus. Aber den Tieren in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen aus Trainingszwecken einer Todesangst auszusetzen, dass geht mal gar nicht.
Ich hatte in meinem Leben schon mal eine Situation, in der ich Todesangst hatte. Ich möchte nicht, dass Sie eine solche Angst erleben müssen und andere Lebewesen wie z. B. auch nicht.
Der Betreiber sagt: die Tiere kennen das Spiel und haben Spaß daran - ist seine Meinung.
Welche stimmt da jetzt?
Ich kann es nicht entscheiden - ich kenne die Anlage nicht, ich kenne die Tiere nicht - usw. (PETA kennt sie übrigens auch nicht, aber man erstattet halt mal Anzeige!)
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