Im Zank um den Baufortschritt des Knetzgauer Skateparks hat das Landratsamt Haßberge auf die Kritik von Bürgermeister Stefan Paulus reagiert.
Dieser hatte der Behörde vorgeworfen, den Baubeginn des Projekts durch überflüssige Auflagen unnötig verzögert und eine frühere Fertigstellung verhindert zu haben. So habe seine Gemeinde bereits Anfang Juli 2020 den nötigen Bauantrag eingereicht. Die entsprechende Baugenehmigung erteilte das Landratsamt jedoch erst Ende Januar 2021.
Landratsamt befürchtete Lärmbelästigung durch Veranstaltungen
Die Behörde bestätigt auf Nachfrage, dass der Antrag bereits im Juli 2020 eingegangen sei – allerdings "nicht vollständig". Zudem sei aus dem Konzept der Gemeinde zum Skatepark hervorgegangen, dass auf der Anlage Veranstaltungen hätten stattfinden sollen, "die mit einer erhöhten Lärmbelästigung verbunden sind." Im Gespräch mit Bürgermeister Paulus, so heißt es aus dem Landratsamt weiter, hätten sich alle Seiten darauf geeinigt, ein entsprechendes Lärmgutachten in Auftrag zu geben.
Die Notwendigkeit genau dieses Lärmgutachtens hatte Bürgermeister Paulus zuletzt massiv infrage gestellt. "Wir befinden uns hier im Industriegebiet", hatte er vor Ort im Gespräch mit dieser Zeitung gesagt. "Wo bitteschön wohnt hier jemand, der sich gestört fühlen könnte?"
"Schutzwürdige Wohnbebauung" in 200 Metern Entferung
Das Landratsamt liefert Antworten auf Paulus‘ Frage. Es verweist in seiner Stellungnahme auf das rund 200 Meter nördlich des Skateparks gelegene Gewerbegebiet „An der Klinge“, in dem mehrere Mischgebiete ausgewiesen seien. Darunter auch sogenannte "schutzwürdige Wohnbebauungen". Die Befürchtung der Behörde: eine "unzulässige Beeinträchtigung der Wohnhäuser" durch Veranstaltungen auf dem Areal des Skateparks.
Und das Landratsamt geht noch weiter. Es schiebt die Verantwortung für das Lärmgutachten in Teilen der Gemeinde Knetzgau und damit Bürgermeister Paulus zu: Während der Überprüfung durch den Sachverständigen verabschiedete die Gemeinde sich offenbar von der Idee, Veranstaltungen auf dem Gelände des Skaparks auszurichten – woraufhin das Landratsamt nach eigener Aussage von der Notwendigkeit eines Gutachtens abgerückt sei.
Die Gemeinde aber habe das Angebot des nicht angenommen - und dennoch am Gutachten festgehalten, wie es aus dem Landratsamt heißt, um dieses "für den 'Alltagsbetrieb' vorzulegen."