
Das Amtsgericht Haßfurt hat einen Strafbefehl über 90 Tagessätze gegen einen 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge erlassen. Er wird beschuldigt, in fünf Fällen "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" verwendet zu haben. Zudem wird ihm ein Fall von Volksverhetzung vorgeworfen. Der Anwalt des Mannes kündigte Einspruch gegen den Strafbefehl an.
Die Ermittlungen in sechs weiteren, ähnlich gelagerten Fällen seien "vorläufig eingestellt" worden, teilte die Staatsanwaltschaft Bamberg jetzt mit. Gleiches gelte für den "Vorwurf der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens zum Nachteil des Bundesministers Dr. Habeck". Laut der Justizbehörde würde eine Bestrafung des 64-Jährigen dafür bei der Bildung einer Gesamtstrafe "nicht beträchtlich ins Gewicht fallen".
Umstrittenes Vorgehen der Ermittler: Razzia nach dem Habeck-Post auf X
Die mutmaßliche Beleidigung des Grünen-Politikers und Vizekanzlers Robert Habeck hatte im November 2024 für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann aus dem Landkreis Haßberge soll eine Bilddatei mit dem Porträt des Bundeswirtschaftsministers und dem Schriftzug "Schwachkopf" auf seinem X-Account hochgeladen haben. Die Ermittler machten diesen Vorwurf zur Grundlage für eine Hausdurchsuchung bei dem 64-Jährigen. Ein Vorgehen, das vielfach für Verwunderung sorgte. Selbst im Umfeld Habecks wurden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung geäußert.

Nach Recherchen dieser Redaktion spielten jedoch auch Vorwürfe wegen Antisemitismus und Volksverhetzung bei dem Vorgehen der Behörde eine Rolle. Die Staatsanwaltschaft selbst wollte dies öffentlich nicht bestätigen. Die Rede war indes von einem weiteren Kommentar des 64-Jährigen bei X. Er soll einen SS- oder SA-Mann mit Plakat und der Aufschrift "Deutsche, kauft nicht bei Juden" sowie dem Zusatz "Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!" gezeigt haben.
Dass dieser Post nun Grundlage für den im Strafbefehl erwähnten Fall von Volksverhetzung ist, wollte die Staatsanwaltschaft Bamberg auf Anfrage nicht bestätigen. In ihrer Pressemitteilung heißt es, dem Beschuldigten werde zur Last gelegt, "in einem Fall eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost zu haben".
Auch auf die Frage nach den konkreten Inhalten der verbreiteten Posts, auf die der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verbotener nationalsozialistischer Organisationen zurückgeht, wollten weder die Staatsanwaltschaft Bamberg noch das Amtsgericht Haßfurt am Mittwoch weitere Informationen bekanntgeben. Darauf habe man sich behördenintern geeinigt.
Einspruch gegen Strafbefehl angekündigt: Folgt ein Prozess in Haßfurt?
Öffentlich werden könnten Details aber noch in diesem Sommer vor Gericht. Der Anwalt des 64-jährigen Beschuldigten, der frühere AfD-Funktionär Marcus Pretzell, kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa an, er wolle Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Damit käme es zu einem öffentlichen Prozess am Amtsgericht Haßfurt.
Wenn man genau hinschaut: verärgerter Rentner postet was - inspiriert durch Bierzelt-Rede von Söder.
"Und dessen "Stellvertreter" Aiwanger zu zitieren scheitert hier bereits an den Forumsregeln).
"Strafverfolgung" Bayern 2025.