zurück
Haßfurt
Stalker schickt mehr als 2000 Nachrichten an die Ex-Freundin
Der Sprachstil von Meister Yoda mit der eigenwilligen Grammatik wurde einem Angeklagten am Amtsgericht Haßfurt zum Verhängnis. Das war aber nicht sein einziges Vergehen.
Weil er seine Ex-Freundin mit unzähligen Nachrichten belästigte (Symbolfoto), stand ein 28 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Haßberge nun vor Gericht. 
Foto: Silvia Marks,dpa | Weil er seine Ex-Freundin mit unzähligen Nachrichten belästigte (Symbolfoto), stand ein 28 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Haßberge nun vor Gericht. 
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:11 Uhr

"Euch lebend zu sehen mein Herz aufs Wärmste erfreut", sagte einst Meister Yoda in "Star Wars" Teil eins. Denselben Sprachstil mit der eigenwilligen Grammatik nutzte ein 28-jähriger Arbeiter aus dem Maintal, um unter Fake-Profilen seine Ex-Freundin mit über 2000 Nachrichten zu bombardieren.

Der ungewöhnliche Satzbau entlarvte ihn jedoch. Zudem soll er sie bei einem Einkauf im März angesprochen haben, obwohl er damals laut gesetzlichem Beschluss seiner Ex sich nicht mehr nähern durfte.

Nun verurteilte ihn das Amtsgericht daher wegen Nachstellung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 2000 Euro an den Verein "Frauen helfen Frauen" berappen. Außerdem darf er seine Ex nicht mehr kontaktieren und muss die Hände vom Alkohol lassen, urteilte das Gericht.

Opfer: Es waren viel mehr Nachrichten als in der Anklageschrift

Im Urteil inbegriffen ist eine Verurteilung vom August dieses Jahres. Damals wurde er verurteilt, weil er seine jetzige Ex-Freundin im Suff beleidigt und geschlagen hat und mit 1,7 Promille Fahrrad fuhr.

Die Beziehung des Paars endete vor rund zwölf Monaten nach dreieinhalb Jahren. Weil er das gemeinsame Kind nicht – oder nicht oft genug - sehen durfte, versuchte der Angeklagte die 23-jährige Geschädigte auf fast allen Kanälen der modernen Kommunikation zu erreichen. Angeklagt war er wegen 262 E-Mails, bis zu 97 am einem Tag.

Nach Angaben der Geschädigten waren es jedoch weitaus mehr. "Über 2000 Nachrichten schickte er mir per WhatsApp, Facebook oder E-Mail gegen meinen Willen", sagte sie im Zeugenstand. Auch über fremde Profile habe er Nachrichten verschickt. Sie habe zweimal ihre Handynummer gewechselt. Er habe die Nummern jedoch herausgefunden und sie weiter terrorisiert.

Frau trat sich nicht mehr alleine in den Einkaufsmarkt  

Im Februar wurde ihm nach dem Gewaltschutzgesetz die Annäherung sowie der Kontakt verboten. Im März habe er sie dennoch bei Einkauf vor einem Supermarkt abgepasst. Sie habe geschrien: "Verpiss dich" und dabei Schweißausbrüche gehabt und gezittert. Seitdem meide sie den Einkaufsmarkt und gehe nicht mehr alleine einkaufen. Er habe sie bei anderen Personen schlecht gemacht. "Ich war psychisch am Ende", schilderte sie dem Gericht.

Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und zwei Wochen plus 1200 Euro Geldauflage. Der Verteidiger sagte, dass sein Mandant nach dessen Aussage seine Ex vor dem Supermarkt nicht zur Rede gestellt habe. Es stehe Aussage gegen Aussage, weshalb er in diesem Punkt freizusprechen sei.

Dies sah der Vorsitzende Richter Christoph Gillot ebenso. Im Übrigen glaube er jedoch der Geschädigten, sagte er. Negativ schlage zu Buche, dass der neunfach vorbestrafte Angeklagte weder Reue noch Einsicht gezeigt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Martin Schweiger
Amtsgericht Haßfurt
Amtsgerichte
Angeklagte
Facebook
Meister
Nachrichten
Verben
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top