Im Oktober vergangenen Jahres lernte ein heute 64-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge auf einer Partnersuche-Plattform im Internet eine vermeintlich neue Liebe kennen. In Chats trat er als "Maikönig" und "Herzkönig" gegenüber.
Doch die Stimmung kippte, als die Angebetete einen anderen Mann kennenlernte. Im März dieses Jahres schickte der Verschmähte seiner Möchtegern-Freundin per WhatsApp bedrohliche Nachrichten und kündigte ihr eine Vergewaltigung an.
Angeklagter: Es war eine leere Drohung
Die Bedrohte zeigte den verschmähten Liebhaber daraufhin an. Er erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 100 Euro, also 9000 Euro, gegen den er Einspruch einlegte, sodass er dieser Tage auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen musste. Dort beteuerte er, dass es sich um leere Drohungen gehandelt habe.
Er habe niemals vorgehabt, die Geschädigte zu vergewaltigen. Gleichzeitig gab er an, die 9000 Euro nicht zahlen zu können, da er von Grundsicherung (Hartz IV) lebe. Er sei behindert und könne nur noch nebenbei einem 450-Euro-Job nachgehen.
Das Gericht ließ sich erweichen, beließ es aber bei der Anzahl von 90 Tagessätzen, mit denen der Angeklagte noch nicht als vorbestraft gilt. Die Tagessatzhöhe verminderte das Gericht auf 15 Euro, sodass der "Maikönig" nur noch 1350 Euro berappen muss.