Auf den ersten Blick scheint es ein ganz gewöhnlicher Fall, der am kommenden Dienstag vor dem Haßfurter Amtsgericht verhandelt werden wird. Es geht um einen Bußgeldbescheid, erteilt von einer Ordnungsbehörde. Und um den daraufhin erfolgten Einspruch durch den Beschuldigten, weshalb der Fall - eine Ordnungswidrigkeit - nun von einem Richter beurteilt werden muss. So weit, so normal. Auf den zweiten Blick aber steckt mehr dahinter.
Vorwurf: Übernachtungsangebot zu touristischen Zwecken ermöglicht?
Denn der Beschuldigte, gegen den die Ordnungsbehörde des Landratsamts Haßberge ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro verhängt hat, ist Rauhenebrachs Bürgermeister Matthias Bäuerlein (Freie Wähler). Grund für den Bescheid, so heißt es auf Nachfrage beim Amtsgericht Haßfurt, soll ein Verstoß Bäuerleins gegen die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzverordnung (BayIfSMV) im April dieses Jahres sein. Zu einer Zeit also, während der sich weite Teile Deutschlands noch in einem pandemiebedingten Lockdown befanden.
Bäuerlein wird vorgeworfen, "als Verantwortlicher der Gemeinde Rauhenebrach zugelassen zu haben, dass über die Homepage der Gemeinde Plätze auf dem Trekkingzeltplatz bei Zell am Ebersberg gebucht werden konnten", heißt es vonseiten des Amtsgerichts weiter. Laut des Erlasses der Bayerischen Staatsregierung vom 5. März 2021 waren damals "Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken [...] untersagt" (§14, Abs. 1). Und trotzdem, so der Vorwurf, sollen sich rund vier Wochen später - am 2. April - acht Personen am Trekkingzeltplatz bei Zell aufgehalten haben. Dieser Zeltplatz liegt eigentlich innerhalb der Gemeindegrenzen von Sand am Main. Buchbar ist er jedoch über die Internetseite "Trekkingerlebnis Steigerwald", deren Betreiber ist die Gemeinde Rauhenebrach. Inhaltlich Verantwortlicher für diese Homepage ist Bürgermeister Matthias Bäuerlein.
Landratsamt äußert sich nicht zum laufenden Verfahren
Das Landratsamt Haßberge möchte sich mit Verweis auf das noch laufende Verfahren nicht zu diesem Fall äußern. Rauhenebrachs Bürgermeister Bäuerlein hingegen spricht auf Nachfrage dieser Redaktion von einer unterschiedlichen "Rechtsauffassung zum vorliegenden Sachverhalt". Der Grund, warum er Einspruch eingelegt hat gegen den Bußgeldbescheid des Landratsamts. Und weshalb es nun zum Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Haßfurt kommt.
Sein Ziel, so formuliert es Bäuerlein, sei eine neutrale Beurteilung der Geschehnisse vom April. Im Idealfall teile das Gericht seine Rechtsauffassung. Dennoch: "Die Zahlung eines Bußgeldes lehne ich im Falle eines entsprechenden Urteils nicht ab", erklärt er. Verurteilung, Freispruch, Einstellung oder Vertagung des Verfahrens - laut Pressesprecherin des Amtsgerichts Haßfurt seien das die möglichen Optionen für die Verhandlung am kommenden Dienstag.