Fährt im Landkreis Haßberge ein Mann mit weißem Transporter herum und versucht, Kinder in sein Fahrzeug zu locken? In den Sozialen Medien kursieren derzeit entsprechende Warnmeldungen, in erster Linie für Maroldsweisach und Ebelsbach. Die Redaktion hat bei der Polizei nachgefragt, was an den Meldungen dran ist und wie jetzt weiter vorgegangen wird.
Die Polizeiinspektion (PI) Ebern bestätigt, dass für Maroldsweisach ein entsprechender Sachverhalt vorliegt. Ein neunjähriger Junge sei dort vom Fahrzeugführer eines weißen Transporters angesprochen worden. Der Mann habe gefragt, ob er den Jungen mitnehmen kann, berichtet Klaus Schmitt von der PI Ebern dazu. Eine Gefährdung, etwa den Versuch, das Kind ins Auto zu ziehen, habe es nicht gegeben.
Zum weiteren Vorgehen erklärt der Vertreter der Polizei, dass diese in Kontakt mit der Schule stehe und die Präsenz vor Ort erhöht habe. Mit der Schulleitung habe man sich ausgetauscht und Tipps zum richtigen Verhalten gegeben, etwa dass Kinder am besten in Gruppen unterwegs sein sollten.
In Ebelsbach ist der Vorfall aktuell noch nicht bestätigt
Mit Blick auf Ebelsbach bestätigt die hier zuständige Polizeiinspektion Haßfurt, dass eine entsprechende Meldung eingegangen sei. Eine Ermittlungsgruppe habe die Ermittlungen aufgenommen und überprüfe, was an der Meldung dran sei, heißt es von der Polizei weiter.
Man habe Kontakt mit der Schule aufgenommen und beobachte im Rahmen der Streife, ob ein entsprechendes Fahrzeug in Ebelsbach festgestellt werden könne. Dass tatsächlich auch hier ein Mann mit weißem Transporter versucht hat, Kinder anzusprechen, kann die Polizei nach eigenen Angaben aktuell noch nicht bestätigen.
Allgemein tauchen vergleichbare Meldungen des Öfteren in Sozialen Medien auf. Unabhängig von deren Wahrheitsgehalt, ist es hilfreich, wie zum Beispiel auch ein Mitglied in der Facebook-Gruppe "Unser Ebelsbach" vorschlägt, Kinder immer wieder entsprechend zu sensibilisieren.
Wie Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vorbeugen können
Im Internet ist auf der Website der bayerischen Polizei eine Zusammenfassung des Polizeipräsidiums Unterfranken zu finden, in der beschrieben ist, was Eltern vorbeugend unternehmen können, für den Fall, dass ihr Kind von einem Fremden angesprochen wird. Folgende Tipps sind dort gelistet:
Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit und zum Einhalten getroffener Absprachen an. Vereinbaren Sie einen festen Schulweg. Schicken Sie Ihr Kind immer gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule. Suchen Sie mit Ihrem Kind nach sogenannten "Rettungsinseln" (etwa Geschäfte, Arztpraxen oder Mehrfamilienhäuser), wo es sich Hilfe holen kann.
Bringen Sie den Namen Ihres Kindes nicht von außen sichtbar auf der Kleidung oder dem Schulranzen an. Lernen Sie mit Ihrem Kind den kostenlosen Notruf der Polizei (110) sowie die Telefonnummern von ein bis zwei Familienangehörigen auswendig. Üben Sie mit Ihrem Kind das Absetzen eines Notrufs. Üben Sie mit Ihrem Kind eine altersgerechte Beschreibung von Personen und Fahrzeugen.
Sagen Sie Ihrem Kind, dass es Zurufe und Aufforderungen von Fremden ignorieren soll; Fremde immer mit "Sie" ansprechen soll; von Fremden keine Geschenke, Belohnungen, etc. annehmen beziehungsweise sich durch Versprechungen nicht zum Mitgehen überreden lassen soll; nie zu einem Fremden ins Fahrzeug einsteigen soll. Erklären Sie Ihrem Kind, dass Sie auch im Notfall keinen Fremden beauftragen würden, es abzuholen.
Üben Sie mit Ihrem Kind, Distanz zu Fahrzeugen zu halten. Es darf auf keinen Fall auf Zuruf an ein Fahrzeug herantreten. Und: Täter sind bestrebt, den Kontakt zum Kind unauffällig und von der Öffentlichkeit unbemerkt aufzubauen. Trainieren Sie mit Ihrem Kind zum Beispiel im Rollenspiel geeignetes Verhalten: Lautes Schreien um Hilfe; laut und deutlich "Lassen Sie mich los" sagen; gegebenenfalls körperliche Gegenwehr; Wegrennen (Fluchtregel der "3 L": Licht, Lärm, Leute); Ansprechen von Hilfspersonen.
Vermitteln Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alle Erlebnisse anvertrauen kann. Reagieren Sie nicht mit Schimpfen. Ihr Kind wird sich im Wiederholungsfall unter Umständen nicht erneut an Sie wenden. Bestärken Sie Ihr Kind darin, seiner Wahrnehmung und seinem Gefühl zu vertrauen. Selbstvertrauen ist ein wirksamer Schutz.
Die komplette Zusammenfassung ist im Internet über die
Website der bayerischen Polizei abrufbar (Faltblätter und Broschüren: Ansprechen von Kindern durch Fremde).
Wichtig zu beachten ist außerdem, dass Kinder das Wort "fremd" unter Umständen anders interpretieren als Erwachsene. "Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht", heißt es zum Beispiel beim Onlinemagazin "Wunderweib.de".
bex/Polizeipräsidium Unterfranken/wunderweib.de