
Am kommenden Sonntag, 23. April, sind die Bürgerinnen und Bürger des Markts Maroldsweisach dazu aufgerufen, über die Zukunft des "Solarparks Allertshausen" abzustimmen. Mittels zweier Bürgerentscheide wird darüber entschieden, ob die angelaufenen Bauleitplanungen für das Projekt weitergeführt oder gestoppt werden sollen. Die Redaktion hat vorab die wichtigsten Informationen zum "Solarpark Allertshausen" und zu den Bürgerentscheiden zusammengetragen:
1. Was ist in Sachen "Solarpark Allertshausen" genau geplant?
Auf einer Fläche von insgesamt 30,8 Hektar will die BayWa r.e. AG in der Gemarkung Allertshausen im Markt Maroldsweisach auf mehreren Einzelflächen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten. Diese soll pro Jahr 26 Millionen Kilowattstunden Strom liefern, wie Projektentwickler Julian Käs berichtet. Zum Vergleich: Ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht dem Statistischen Bundesamt zufolge jährlich knapp 3300 Kilowattstunden Strom, ein Drei-/Mehr-Personen-Haushalt rund 5000 Kilowattstunden.

"Prinzipiell ist eine Solarpark-Entwicklung oft davon getrieben, dass Anfragen von Eigentümern der Flächen an uns herangetragen werden und wir für sie prüfen, ob die Flächen geeignet sind. Genau so war es in dem Fall auch", berichtet Käs zu den Anfängen des Projekts in Allertshausen. Die Grundstücke, auf denen der Solarpark angedacht ist, würden von der BayWa r.e. AG gepachtet. Vorgesehen sei für den Solarpark eine Laufzeit von 25 Jahren. Eine Netzreservierung und somit eine Anschlussmöglichkeit bestehe für das Umspannwerk in Hofheim.
2. Wie kam es zu den Bürgerentscheiden über den "Solarpark Allertshausen"?
Im Markt Maroldsweisach gibt es aktuell mehrere Solarpark-Projekte, die teilweise bereits abgeschlossen sind oder sich in der Planung beziehungsweise Umsetzung befinden. Nur gegen eines, das Projekt nördlich von Allertshausen, regte sich in der Bevölkerung Widerstand. Geschuldet ist das der besonderen Lage der hier geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage, denn diese ist vom Maroldsweisacher Zeilberg und dem dortigen Steinerlebnispfad aus einsehbar. 2022 wurde daher ein Bürgerbegehren unter dem Titel "Für den Erhalt der Kulturlandschaft um den Zeilberg" gestartet.
Im Januar 2023 übergab dessen Hauptorganisator Ingo Förster einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids und eine Liste mit 324 Unterschriften an Maroldsweisachs Bürgermeister Wolfram Thein (SPD). 311 gültige Unterschriften ergab deren Prüfung, wie in einer Sondersitzung des Marktgemeinderats Anfang Februar bekannt gegeben wurde. Damit war die erforderliche Zehn-Prozent-Hürde überschritten. Auch insgesamt wurde das Bürgerbegehren für zulässig befunden. Da das Gremium anschließend dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenstellte, kommt es am 23. April nun zu insgesamt zwei Bürgerentscheiden über den "Solarpark Allertshausen".
3. Was sind die Argumente, die gegen das Solarpark-Projekt angeführt werden?
"Es geht mir um das Landschaftsbild", unterstreicht Ingo Förster, Hauptorganisator des erfolgreichen Bürgerbegehrens gegen den "Solarpark Allertshausen", noch einmal im Gespräch mit der Redaktion. Das Landschaftsbild werde durch die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage erheblich beeinträchtigt beziehungsweise zerstört. Befürchtet werde nach wie vor auch eine Blendwirkung durch die Solarmodule.
Die Freiflächen-Photovoltaikanlage sei von der Aussichtsplattform auf dem Zeilberg komplett einsehbar und das Landschaftsbild werde durch die Anlage technisch überprägt, führt Förster auch auf der eigens von ihm eingerichteten Website zum Bürgerentscheid aus. "Der schöne Blick in Richtung Gleichberge wird durch die Anlage nachhaltig gestört."
"Wir leben hier im Naturpark Haßberge", erklärt Förster außerdem gegenüber der Redaktion. Naturparks seien aufgrund ihrer landschaftlichen Gegebenheiten unter anderem besonders zur Erholung und für einen nachhaltigen Tourismus gedacht. Die Bürgerinnen und Bürger könnten nun selbst entscheiden, "ob unsere Region weiterhin zum 'Solarpark Haßberge' ausgebaut werden oder der Naturpark Haßberge ein Stück weit erhalten bleiben soll".
4. Was sagen die Verantwortlichen des Solarpark-Projekts?
"Uns ist natürlich bewusst, dass die Fläche vom Zeilberg aus einsehbar ist", erklärt BayWa r.e.-Projektentwickler Julian Käs im Gespräch mit der Redaktion. Aber der Zeilberg bestehe weiter, auch wenn der Solarpark gebaut werde. Käs verweist auf die Aussichtstafeln des dortigen Steinerlebnispfads. Auf diesen sind die Windparks, die vom Rundweg aus zu sehen sind, bereits erwähnt. Auch der Solarpark könne sich hier einfügen, befindet er. "Man sieht auch im Landkreis, dass Solarparks einfach in den nächsten Jahren zur Kulturlandschaft dazugehören werden."
Die für den "Solarpark Allertshausen" angedachten Flächen seien von der Regierung von Unterfranken als sogenannte Potenzialflächen klassifiziert worden, auf denen nur ein geringer Raumwiderstand bestehe. Das heißt, wie Käs ausführt, dass zum Beispiel keine natur- und artenschutzrechtlichen Kriterien oder etwa eine hohe Bodenzahl gegen die Errichtung der Anlage sprächen.
Eine Blendwirkung in Richtung des Zeilbergs und der Ortschaft Allertshausen sei durch ein Gutachten, das die Firma SolPEG aus Hamburg im Auftrag der BayWa r.e. AG erstellt habe, ausgeschlossen worden. Allenfalls zur vorbeiführenden Staatsstraße könne "in sehr geringem Rahmen" eine Blendwirkung entstehen, so Käs. Dies lasse sich aber zum Beispiel durch blickdichte Matten beheben.
5. Wie argumentieren die Vertreter der Marktgemeinde Maroldsweisach?
Im Markt Maroldsweisach besteht seit 2019 ein Grundsatzbeschluss, der vorsieht, dass maximal fünf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche – und maximal 15 Prozent der Fläche in der jeweiligen Gemarkung – für Photovoltaikanlagen genutzt werden dürfen. Mit diesen fünf Prozent wolle die Marktgemeinde ihren Beitrag zur Energiewende leisten, erklärt Bürgermeister Wolfram Thein noch einmal auf Anfrage der Redaktion. Er wünsche sich, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Mehrheitsbeschluss des Marktgemeinderats zum "Solarpark Allertshausen" vertrauen.

Auch eine Landschaft mit Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen sowie landwirtschaftlich genutzten Monokulturen sei eine Kulturlandschaft, heißt es auf der Website der Marktgemeinde mit Blick auf das Vorhaben. Und: "Damit auch in Zukunft bezahlbarer Strom regional vor Ort produziert wird, benötigen wir Freiflächen-Photovoltaikanlagen wie die geplante Anlage in Allertshausen."
Sollte der Solarpark nicht realisiert werden können, stehe kein Alternativstandort zur Verfügung, da es aktuell keine weiteren freien Einspeisekapazitäten an den umliegenden Umspannwerken gebe, informiert die Marktgemeinde weiterhin. Außerdem würden durch ein Aus des Solarparks dem kommunalen Haushalt geplante Einnahmen in Höhe von knapp 1,4 Millionen Euro entgehen.
6. Wie und wo kann in Sachen "Solarpark Allertshausen" abgestimmt werden?
Während für die Bürgerentscheide zum "Solarpark Allertshausen" die Briefwahlunterlagen bereits beantragt und abgegeben werden können, kann am Sonntag vor Ort in den vier Stimmbezirken der Marktgemeinde in der Zeit von 8 bis 18 Uhr abgestimmt werden. Die Abstimmungsräume für die jeweiligen Stimmbezirke befinden sich im Mehrzweckraum des Rathauses, im Gemeinschaftshaus Wasmuthausen, im Freizeitraum des Schlosses Pfaffendorf sowie in der Alten Schule in Ditterswind.
Auf dem Stimmzettel ist links das Ratsbegehren und rechts das Bürgerbegehren zu finden. Außerdem gibt es darunter eine Stichfrage, die noch einmal das "Für" oder "Gegen" den "Solarpark Allertshausen" abfragt. Eine Prognose zum Ausgang der Bürgerentscheide abzugeben, wagt vorab gegenüber der Redaktion keiner der Beteiligten. So erklärt etwa Bürgermeister Thein: Es gebe unterschiedliche Meinungen, der Ausgang sei völlig offen.