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Knetzgau
Prozessauftakt nach tödlichem Schuss auf Hündin Mara: Das wirft die Staatsanwaltschaft dem angeklagten Jäger vor
Der Beschuldigte hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, jetzt steht er vor Gericht. Im Juli 2022 soll der Mann bei Knetzgau Hündin Mara erschossen haben.
Nachdem Hündin Mara im Juli 2022 bei Knetzgau von einem Jäger erschossen worden sein soll, muss sich der Mann nun vor Gericht verantworten.
Foto: Birgit Brunner | Nachdem Hündin Mara im Juli 2022 bei Knetzgau von einem Jäger erschossen worden sein soll, muss sich der Mann nun vor Gericht verantworten.
Michael Endres
 |  aktualisiert: 09.11.2023 02:58 Uhr

Es ist der 18. Juli 2022, als ein Jäger beim Kraftwerk in Knetzgau (Lkr. Haßberge) die Alaskan-Malamute-Hündin Mara eines österreichischen Paars erschießt. Der Fall beherrscht lange die Schlagzeilen und sorgt über die Grenzen des Landkreises Haßberge hinweg für Bestürzung. Am Montag, 9 Uhr, startet nun vor dem Amtsgericht Haßfurt der Prozess gegen den Jäger. Dessen Anwalt hatte fristgerecht Einspruch gegen einen ursprünglich ausgestellten Strafbefehl eingelegt, weshalb es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, "ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet zu haben", wie es im Strafbefehl heißt, der dieser Redaktion vorliegt. Strafbar sei das als "Verstoß gegen das Tierschutzgesetz". Der Jäger erklärte 2022 gegenüber der Redaktion, er habe den Hund erschießen müssen, weil der einen Hasen gejagt und diesen sonst gerissen hätte. Mara sei aufgrund eines Hüftleidens gar nicht in der Lage gewesen, einem Wildtier nachzusetzen, hielten ihre Besitzer dagegen.

Vor Gericht sollen die tragischen Ereignisse jetzt aufgearbeitet werden. Der Ausgang des Prozesses könnte auch Auswirkungen darauf haben, ob der Beschuldigte in Zukunft noch jagen darf.

Bekommt der Jäger seinen Jagdschein zurück?

Der nicht rechtskräftige Strafbefehl habe laut Gericht zwar "keine Auswirkung auf die Erlaubnis zur Jagdausübung", jedoch sei der Jagdschein des Waidmannes laut Landratsamt Haßberge abgelaufen. Wegen des laufenden Verfahrens habe die Untere Jagdbehörde den Schein nicht verlängert. Dort warte man nun auf den Ausgang der Hauptverhandlung. Vom Ergebnis hänge ab, ob der Jäger seinen Jagdschein zurückerhalte oder nicht.

Die Verhandlung ist für zwei Prozesstage angesetzt. Neben dem 6. November soll voraussichtlich auch am 20. November, 10 Uhr, vor dem Haßfurter Amtsgericht verhandelt werden. Die Verhandlung ist öffentlich.

 
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  • Hartmut Haas-Hyronimus
    Hunde werden wohl künftig noch öfter abgeschossen werden, weil man sie mit Wölfen verwechselt. Sie reißen ja auch in Bayern noch mehr Schafe als die Wölfe: Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat über Gen-Analysen bis zum Frühjahr 2022 sieben Wolfsrisse ermittelt, in acht Fällen hatte ein Hund Nutztiere gerissen.
    https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/tiere/wolf-oder-hund-welches-tier-mehr-schafe-reisst-18332134.html
    Nur darf das in Bayern niemand so laut sagen, denn Hunde sind ja gut und Wölfe böse.
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