Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreis schreitet voran: In der Dezembersitzung des Riedbacher Gemeinderates im Pfarrgemeindesaal Mechenried lag ein Antrag der Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge mbH (GUT) auf Einleitung einer Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Ratstisch.
Die geplante Anlage soll im Bereich unterhalb der östlichen B303 Anschlussstelle von Humprechtshausen bis unterhalb des Rügheimer Flurweges errichtet werden – auf rund 16 Hektar derzeit landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Verfahren könnte bis zu eineinhalb Jahre dauern
Wie die GUT zur Rechtslage auf ihrer Homepage schreibt, sind die PV-Freiflächenanlagen im unverplanten Außenbereich nicht privilegiert. Das bedeutet: Im Rahmen einer Bauleitplanung der jeweiligen Gemeinde ist ein Flächennutzungsplan und Bebauungsplan erforderlich. Damit hat die jeweilige Kommune die Steuerung selbst in der Hand. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren. Zu PV-Freiflächenanlagen ist ein Flächennutzungsplan und Bebauungsplan erforderlich, dann erfolgt das Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Wie Andreas Dellert von der Verwaltung dazu anmerkte, müsse man bei einer Bauleitplanung mit einer Verfahrensdauer von bis zu eineinhalb Jahren rechnen, so die Erfahrung in jüngster Zeit.
Zwei Stimmen gegen das lokale Energie-Projekt
Die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage ist auf landwirtschaftlichem Boden mit einer sogenannten Bonität von unter 45 erlaubt. Diese Zahl liefert Informationen über die Ertragsfähigkeit des Untergrund bei einer landwirtschaftlichen Nutzung.
Zwar ist der untere Bereich der vorgesehene PV-Fläche mit einer Bonität von 50 bewertet, dieser verändere sich aber bis zur Bundesstraße hin zur zulässigen Bonität im oberen Flächenbereich, wurde in der Sitzung bekannt. Wie Bürgermeister Bernd Fischer auf Nachfrage mitteilte, werde in so einem Fall ein mittlerer Wert errechnet. Dem Einstieg in die Bauleitplanung zur Errichtung dieser Freiflächen-Photovoltaikanlage stimmten die Mitglieder des Gemeinderates bei zwei Gegenstimmen zu.
Keine PV-Anlage im Riedbacher Ortsteil Kreuzthal
Beim zweiten Antrag für eine Bauleitplanung für eine PV-Freiflächenanlage im Bereich des Friedhofes im Riedbacher Ortsteil Kreuzthal stimmte das Ratsgremium mit einer Gegenstimme dagegen. Hauptgrund sei die unmittelbare Nähe zum Wohngebiet. Die geplante PV-Fläche liege nur 140 Meter von der Wohnbebauung entfernt, so die Kritik. Zudem sei die Anlage hinter dem Ortsfriedhof unweit der Kreisstraße zur B303 deutlich am Ortsrand einsehbar.
In der Sitzung ging es aber auch um ein anderes Thema. So tritt die Gemeinde Riedbach mit einer Einlage in Höhe von 2000 Euro dem Zweckverband Klärschlammtrocknung und Klärschlammverwertung Haßberge bei. Wie Bürgermeister Fischer dazu informierte, würde die Klärschlammtrocknung mit einem Betrag in Höhe von 121,50 Euro pro Tonne kalkuliert, inklusive Transportkosten. Für die Verbrennung des Klärschlammes verlange das EKG Schweinfurt bis Ende 2025 keine Gebühren, danach werden pro Tonne Klärschlamm sechs Euro fällig. Wie Bürgermeister Fischer dazu sagte, habe die jüngste Entsorgung von 1850 Kubikmeter Klärschlamm der Gemeinde rund 84 000 Euro gekostet.
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Fassung dieses Beitrags hatte es geheißen, der Gemeinderat Riedbach habe die PV-Freiflächenanlage in Kreuzthal geschlossen abgelehnt. Das ist falsch. Es gab eine Stimme für die Anlage. Die Redaktion bedauert den Irrtum!