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Rauhenebrach
Rauhenebrachs Bürgermeister vor Gericht: Verstoß gegen Coronaregeln?
Matthias Bäuerlein hatte gegen einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes Einspruch eingelegt. Nun kommt es zur Verhandlung. Es geht um ein Übernachtungsangebot im Lockdown.
Am Dienstag steht der Rauhenebracher Bürgermeister Matthias Bäuerlein vor Gericht. Er soll im Lockdown verbotenerweise touristische Übernachtungen angeboten haben.
Foto: Ulla Schmidt | Am Dienstag steht der Rauhenebracher Bürgermeister Matthias Bäuerlein vor Gericht. Er soll im Lockdown verbotenerweise touristische Übernachtungen angeboten haben.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:15 Uhr

Am kommenden Dienstag findet am Haßfurter Amtsgericht eine Verhandlung wegen einer Ordnungswidrigkeit statt. Es geht um einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Das wäre nichts Besonderes, würde es sich bei dem Beschuldigten nicht um einen Bürgermeister handeln: Verantworten muss sich in dieser Sache der Rauhenebracher Rathauschef Matthias Bäuerlein (Freie Wähler). Der hatte gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Hauptverhandlung kommt. Ursprünglich war der Gerichtstermin bereits für den 21. Dezember 2021 angesetzt, wurde dann aber auf den 22. Februar 2022 verschoben.

Übernachtungen auf dem Trekkingplatz mitten im Lockdown

Die Gemeinde Rauhenebrach betreibt die Internetseite "Trekkingerlebnis Steigerwald". Über diese Seite lassen sich Übernachtungen auf verschiedenen Trekkingplätzen im Steigerwald buchen, darunter auch solche, die nicht auf Rauhenebracher Gemarkung liegen. Am 2. April 2021 sollen sich acht Personen auf dem Trekkingplatz bei Zell aufgehalten haben. Dieser liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Sand.

Das Problem: Zu dieser Zeit waren die Corona-Fallzahlen sehr hoch und es galten strenge Lockdown-Maßnahmen. Daher war es nach einem Erlass der Bayerischen Staatsregierung verboten, Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Auch Hotels durften zu jener Zeit aus Infektionsschutzgründen nur Geschäftsreisende beherbergen.

Bäuerlein hofft auf eine neutrale Beurteilung

Deshalb wird der Internetseite, über die die Übernachtung gebucht werden konnte, ein Verstoß gegen Coronaauflagen vorgeworfen. Der Bußgeldbescheid ging an Bäuerlein, der als Bürgermeister für den Inhalt der Seite verantwortlich ist. Der wehrt sich jedoch gegen den Vorwurf. Er habe eine andere "Rechtsauffassung zum vorliegenden Fall" als das Landratsamt Haßberge, das die Geldbuße verhängt hatte. So begründete der Bürgermeister seinen Einspruch bereits im Dezember gegenüber dieser Redaktion. Er hoffe auf eine neutrale Beurteilung der Geschehnisse vom April vergangenen Jahres.

 
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