Dass die Stadtverwaltung seine Kritik an der Parksituation am Bahnhof als "Käse" abgetan hat, will der Haßfurter Bürger Helmut Geß nicht stehen lassen. Er selbst hält der Stadtverwaltung jetzt "verkehrsrechtlich unhaltbare Einlassungen" vor.
In einem Leserbrief hatte Geß auf folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht: Wer auf dem abgezäunten Areal der ehemaligen Güterhalle parkt, für den gilt seiner Überzeugung nach genau genommen keine Parkscheinpficht. Und das, weil die Beschilderung nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung respektive den Vorschriften für eine Stadtverwaltung entsprächen.
Schilder gibt es sehr wohl: An der Bahnhofstraße, die jeder Kraftfahrer benutzen muss, um auf die Parkfläche vor der Güterhalle zu kommen, machen zwei Schilder - ein großes und ein kleines - auf die Parkmöglichkeit und die damit verbundene Parkscheinpflicht aufmerksam. Sie stehen außerhalb des abgegrenzten Parkraums. Neben dem Richtungspfeil auf der großen Tafel steht "50 m". Und was hat Helmut Geß nun daran zu bemängeln?
50 Meter sind keine 25 Meter
Erstens fehlt ihm unmittelbar an den zwei Einfahrten zum Parkgelände eine erneute Beschilderung, die Autofahrer daran erinnert, dass Parken hier nicht kostenlos ist. Zweitens beginnt das umzäunte Areal bereits nach 25 Metern und nicht nach 50 Metern. Aber auch nach 50 Metern ist kein weiteres Hinweisschild zu finden. Weil nun also weder Wegweiser noch der Parkscheinautomat dazu verpflichteten, Parktickets zu kaufen, "besteht demnach für den Bereich des Güterbahnhofs keine Parkscheinpflicht", stellt Helmut Geß fest.
Eine Schlussfolgerung, die für die Bauverwaltung der Stadt Haßfurt schlichtweg "Käse" ist. Die Vorschriften seien alle eingehalten und mit der Polizei abgesprochen. Aus Sicht der Stadt gehört auch der vordere Bereich außerhalb des Zauns zum Parkplatz, deswegen stünden die Schilder "definitiv richtig", wehrte sich das Rathaus. Zudem wolle man einen Schilderwald vermeiden, der womöglich mehr Verwirrung als Nutzen bringe. Und mit gesundem Menschenverstand verstehe jeder, was gemeint ist.
Ein schwarzer Pfeil ist kein weißer Pfeil
Diese Abfuhr will sich Helmut Geß aber nicht gefallen lassen, weswegen er sich erneut an diese Redaktion wandte. Niemand zahle Parkgebühren freiwillig oder aufgrund gesunden Menschenverstandes, sondern weil dies ein Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung vorschreibe, stellt er heraus. Geß macht darauf aufmerksam, dass Gebots und Verbotsschilder dort zu stehen haben, wo oder von wo die Anordnung zu befolgen ist. "Führerscheinbesitzer wissen, dass nach einer Ankündigung das eigentliche Gebotszeichen zu wiederholen ist", führt der Kritiker ins Feld. Zu den Kernpunkten seiner Argumentation zählt ferner, dass schwarze Richtungspfeile wie auf der oben erwähnten Tafel nicht zu verwechseln seien mit weißen Pfeilen am Anfang, in der Mitte oder am Ende in Halte- und Parkverbotszeichen. Der schwarze Pfeil dient seinen Ausführungen zufolge lediglich der Wegweisung zu den Einfahrten des Parkplatzes. Und die Zufahrt selber habe eine eigenständige Regelung, nämlich via Parkscheibe. Und schließlich sei eine Zufahrt nicht gleichbedeutend einer Einfahrt.
"Kein stilvolles kommunales Verwaltungshandeln"
Wenn also angebliche Falschparker vor der Güterhalle weiterhin zur Kasse gebeten würden, stehe mit der "Verfolgung Unschuldiger" nichts weniger als ein Straftatbestand im Raum. "Die Einforderung einer rechtsstaatlichen Verkehrsbeschilderung mit markigen Sprüchen als ,Käse' abzutun, ist alles andere als stilvolles kommunales Verwaltungshandeln", kontert der Leserbriefschreiber.
Und wenn die Stadt schon etwas gegen den Schilderwald tun wolle, dann könne sie gleich am Parkschein-Parkplatz an der "Rampe" auf der linken Seite des Bahnhofs und "bei der überflüssigen Beschilderung an der Promenade mit Fußgängerschildern" beginnen.