Wer sein Auto auf dem Parkplatz am ehemaligen Güterbahnhof abstellen möchte, muss einen Parkschein lösen. Darauf weist ein großes Schild an der Einfahrt zum Bahnhofsgelände hin. Ein weiteres, kleineres Schild befindet sich direkt gegenüber. Ordnungsgemäß seien diese Verkehrszeichen jedoch nicht, weil sie sich nicht direkt am Eingang des umzäunten Parkplatzes befinden, kritisierte ein Leser in einem Brief an die Redaktion. Deshalb gebe es auf dem Gelände genau genommen auch keine Parkscheinpflicht. Haben Autofahrer in Haßfurt bisher also völlig umsonst Parkscheine gekauft und "Knöllchen" bezahlt?
Vorschriften werden eingehalten
Nein, sagt Harald Bauer von der Bauverwaltung der Stadt Haßfurt: "Wir haben alle Vorschriften eingehalten und uns mit der Polizei abgesprochen." In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sei unmissverständlich vorgegeben, dass ein Verkehrszeichen im Bereich der Zufahrt für den gesamten Parkplatz ausreiche, so Bauer. "Weil auch der vordere Teil außerhalb des Zauns zum Parkplatz dazugehört, stehen die Schilder also definitiv richtig." Die Kritik des Lesers bezeichnet er als "Käse". Für besonders problematisch hält Bauer die Empfehlung aus dem Leserbrief, die Kosten für erhaltene Strafzettel zurückzufordern. Bisher habe das jedoch noch kein Autofahrer versucht, sagt er.
Schilderwald vermeiden
Der Autor des Leserbriefs hatte sich bereits im vergangenen Jahr mit seiner Einschätzung an die Stadt Haßfurt gewandt. An der Beschilderung am Bahnhof werde die Stadt trotzdem nichts ändern. "Mit ein bisschen gesundem Menschenverstand versteht jeder, was gemeint ist. Deshalb sehe ich hier auch kein Problem", sagt Bauer. Im Zweifelsfall hätte die Stadt die Beschilderung schon nach der ersten Beanstandung geändert, bestätigt der Haßfurter Bürgermeister Günther Werner. Dafür gebe es jedoch keinen Anlass.
"Wir wollen ja auch keinen Schilderwald", sagt das Stadtoberhaupt. Deshalb verzichte die Stadt darauf weitere Schilder auf dem Parkplatz anzubringen, die womöglich mehr Verwirrung denn Nutzen brächten.