In der Bahnhofstraße wird am Bahnhofsgelände mit einer übergroßen Wegweisertafel auf ein parkscheinpflichtiges Areal hingewiesen, das nach 50 Metern zu erreichen sein soll. Gemeint ist wohl die nach rund 25 Metern durch einen Metallzaun abgegrenzte Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes. Jedoch ist weder unmittelbar an den beiden Einfahrten noch nach den angekündigten 50 Metern im Gelände die für die Überwachung notwendige Beschilderung mit Verkehrszeichen zu finden. Tatsächlich besteht demnach für den Bereich des Güterbahnhofes keine Parkscheinpflicht, da weder der Wegweiser noch der Parkscheinautomat dazu verpflichten.
Auf den Sachverhalt wurde die Stadt vor über einem Jahr bereits schriftlich hingewiesen. Dessen ungeachtet werden dort weiter „Knöllchen“ verteilt bzw. Dauerparkern gebührenpflichtige Genehmigungen „verkauft“.
Die Stadt täte hingegen gut daran, die Gebühren für die unnötigen Sondergenehmigungen und die erteilten „Knöllchen“ zurückzuerstatten und bis zu einer ordnungsgemäßen Beschilderung den Automaten außer Betrieb zu setzen.
Helmut Geß, Haßfurt