Nur ein wichtiger Punkt stand am Dienstag auf der Tagesordnung des Stadtrates in Königsberg. Dabei ging es um die Bauleitplanung für die am "Rasiger Wegacker" in der Nähe des Schafhofes geplante Fotovoltaikanlage. Die geplante Anlage liegt im Landschaftsschutzgebiet. Deshalb ist für die Bauleitplanung ein Verfahren zur Änderung des Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet notwendig. Diesen Schritt zu gehen, das beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig.
Der Zweck darf ausschließlich ein Solarpark sein
Im entsprechenden Antrag verpflichtet sich die Stadt Königsberg gegenüber dem Landkreis Haßberge als Genehmigungsbehörde, dass die Bauleitplanung innerhalb des jetzt bestehenden Landschaftsschutzgebietes auf den im Eigentum der Stadt Königsberg befindlichen Grundstücken nur dem Zweck dienen wird, einen Solarpark zu errichten.
Die erforderliche Bauleitplanung wird in enger Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte (GUT Haßberge) erfolgen, die stets über die Planungsdetails informiert werden soll.
Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der GUT ein Standortkonzept für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen entwickelt, in welchem großer Wert auf die Nutzung von Flächen mit für die Landwirtschaft geringer Bonität gelegt wird. Im gewählten Bereich sollen die Bonitätswerte "durchgehend durchschnittlich" sein. Auch auf die Einsehbarkeit wird Rücksicht genommen. Durch die umgebenden Waldbereiche soll die Anlage nicht allzu sehr das Landschaftsbild stören.
Die örtliche Wertschöpfung, die ebenfalls als wichtiger Punkt im Standortkonzept festgelegt wurde, will die Stadt durch ihre 100-prozentige Beteiligung an der Anlage und am Eigentum der Erstellungsflächen sicherstellen.
Solaranlagen auf dem Dach: Das ist in Königsberg nur sehr beschränkt möglich
Aus Sicht des Rathauses besteht großer Bedarf an Energie für die Versorgung von Königsberg. In der denkmalgeschützten Altstadt in Königsberg bestünden für die Grundstückseigentümer nur sehr beschränkte Möglichkeiten regenerative Energie durch Solaranlagen an den eigenen Häusern zu erzeugen. Durch die geplante Anlage in unmittelbarer Nähe der Altstadt seien die Versorgungswege sehr kurz und vor allem die Nutzung des "eigenen" regenerativen Stroms erkennbar und nachvollziehbar, so die Argumentation von Lokalpolitik und Verwaltung.
Gleiches gellte für die bestehende heimische Industrie in Königsberg, die auf kurzen Wegen durch die geplante Anlage mit regenerativem Strom versorgt werden kann.
Nachträglich habe sich zudem durch die Planung des Naturparkzentrums für den Landkreis in Königsberg auch die Möglichkeit eröffnet, mit entsprechenden Erklärungen und Erläuterungen das Thema regenerative Energie für die Besucher des Naturparkzentrums direkt anschaulich aufzuarbeiten. Alles Gründe, die, so die einstimmige Auffassung des Stadtrates, für die Position der Photovoltaikanlage im jetzigen Landschaftsschutzgebiet sprechen.