
Weil er in einer Wut-Orgie am Abend des 29. Juni letzten Jahres zwei Autospiegel in Knetzgau abgeschlagen hat, musste sich ein 20-jähriger Arbeiter aus dem Maintal am Dienstag vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Jugendrichterin Ursula Redler verurteilte den Angeklagten nach Jugendrecht zu einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Außerdem muss er weitere 350 Euro an einen der Geschädigten zahlen und sich schriftlich entschuldigen. Die Kosten für die Reparatur des zweiten beschädigten Spiegels hatte er nach eigener Aussage bereits im Vorfeld bezahlt.
Der Angeklagte gab vor Gericht seinen Fehltritt zu, den er bereue. Er sei an diesem Abend sauer und angetrunken gewesen, weil er "Stress" mit seiner Freundin hatte, gab er zu Protokoll. Der Polizeibeamte, der damals im Einsatz war, sagte im Zeugenstand, dass er wegen "Randale am Kriegerdenkmal" nach Knetzgau beordert wurde. Dort habe sich eine Menschentraube gebildet.
Uneinsichtiges und respektloses Verhalten
Zwei Jugendliche hätten das Weite gesucht, als sie die Ordnungshüter sahen. Es gelang den Beamten jedoch, die beiden Jugendlichen – darunter den Angeklagten - zu stellen und ihre Personalien festzustellen. Als ein geschädigter Autobesitzer dazu kam und den Namen des Angeklagten wissen wollte, sei die Situation eskaliert. Der Angeklagte habe den Geschädigten angeschrien. Er habe sich uneinsichtig und respektlos verhalten, so der Beamte.
Er sei "versehentlich" an den zum Teil abgerissenen Außenspiegeln "hängengeblieben", wollte der Angeklagte den Polizeibeamten zunächst weiß machen. Dagegen sprachen die beiden blutunterlaufenen Handknöchel des Angeklagten, die auch im Gerichtssaal auf einem Großbildschirm zu sehen waren.
Jungem Mann gelang eine positive Wende
Nach Angaben der Jugendgerichtshelferin verlief das bisherige Leben des Angeklagten alles andere als geradlinig. Er wurde aus der Schule ausgeschlossen und geriet in einen falschen Freundeskreis. Im vergangenen Jahr gelang ihm die Wende ins Positive. Er ging in seine alte Heimat zurück, arbeitete in der Landwirtschaft, machte seinen Führerschein, um dann wieder in den Landkreis zurückzukehren.
Er trinke keinen Alkohol und habe seinen alten Freundeskreis verlassen. Er sei gereift nach einer turbulenten Jugendzeit mit einigen Straftaten: tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Drogenhandel, Körperverletzung und Sachbeschädigung stehen in seinem Strafregister.
Der Staatsanwalt forderte daher neben einer Schadenswiedergutmachung und einer schriftlichen Entschuldigung eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro, die der Vorsitzenden jedoch nicht ausreichten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.