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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Auseinandersetzung auf dem Radweg hat ein juristisches Nachspiel
Nach einer nächtlichen Radtour im vergangenen Jahr fand sich ein 54-jähriger Mann nun auf der Anklagebank wieder. Es ging um Kratzer am Außenspiegel eines Autos.
Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegte, musste ein bislang unbescholtener Mann erstmals auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt Platz nehmen.
Foto: Lukas Reinhardt | Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegte, musste ein bislang unbescholtener Mann erstmals auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt Platz nehmen.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 03.04.2025 02:39 Uhr

Eine nächtliche Radtour am 30. Mai vergangenen Jahres hatte am Mittwoch für einen 54-jährigen Mann ein Nachspiel am Amtsgericht Haßfurt. Mit rund 1,4 Promille Alkohol in der Blutbahn war der Angeklagte damals auf einem Radweg im nordöstlichen Landkreis Haßberge unterwegs.

Dort kam ihm schließlich ein Auto in die Quere, das auf dem Radweg parkte. Er schob sein Fahrrad an dem Wagen vorbei und berührte dabei offenbar den Außenspiegel, an dem Kratzer zurückblieben, so der Vorwurf. Nach kurzer, aber heftiger Diskussion mit einem Fahrzeuginsassen fuhr der Angeklagte einfach weiter – ein Fehler.

Denn in der Folge erhielt er wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte, sodass der bislang unbescholtene Radler erstmals auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen musste.

Angeklagter: "Ich hab nichts zu verlieren!"

Der Vorsitzende Richter Christoph Lehmann wies ihn darauf hin, dass der Strafbefehl mit 40 Tagessätzen äußerst moderat ausfiel und es nach einer Beweisaufnahme teurer werden könnte. "Ich hab nichts zu verlieren", antwortete ihm der Angeklagte und gestand ein, einen Fehler begangen zu haben.

Er sei gegen 1 Uhr nachts auf dem Heimweg von einer Feier gewesen, als mitten auf dem Radweg ein unbeleuchtetes Fahrzeug stand. Er habe beim Vorbeischieben in die Wiese ausweichen müssen und das Auto touchiert. Daraufhin sei ein Mann auf der Beifahrerseite ausgestiegen, habe ihn aggressiv an der Schulter gepackt, ihn als "rotzbesoffen" bezeichnet und angekündigt, die Polizei zu rufen. "Ich hatte Angst", ließ der Angeklagte das Gericht wissen. Er habe seinen Namen und seine Adresse verraten und sei weitergefahren, anstatt auf das Eintreffen der Polizeistreife zu warten.

Radfahrer bezweifelt die Höhe des Schadens

Auf einem Großbildschirm konnte das Gericht anschließend den entstandenen Schaden begutachten. Der "erkennbare Schaden" liege bei unter 500 Euro, schätzte der Vorsitzende ein. Eine Autowerkstatt kam zu einem anderen Schluss. Sie taxierte den Schaden in einem Kostenvoranschlag auf rund 2200 Euro netto. Diese angebliche Schadenshöhe kam dem Angeklagten "spanisch" vor. Er sei lediglich mit dem Ellenbogen am Spiegel hängengeblieben, gab er zu Protokoll.

Die Fahrerin des betroffenen Wagens sagte im Zeugenstand, dass sie und ihr Begleiter auf dem Radweg standen, weil die Öl-Warnlampe aufgeleuchtet hatte. Das Standlicht sei eingeschaltet gewesen. Der Angeklagte habe den Spiegel und den Kotflügel beschädigt, was der wiederum bestritt.

Da der Radler keine Eintragung im Bundeszentralregister hat, stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss er 700 Euro an den Verein "Männer contra Gewalt" in Schweinfurt und weitere 700 Euro an den Verein "Stolpersteine Haßberge" berappen.

 
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