Für den Tod eines 61-jährigen Flugplatz-Mitarbeiters bei einem Unfall am 10. April auf dem Flugplatz in Haßfurt ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Bamberg der Pilot verantwortlich. Deshalb hat die Behörde jetzt beim Amtsgericht in Haßfurt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt. Zur Höhe der Tagessätze macht die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom Freitag keine Angaben.
Dem "verantwortlichen Luftfahrzeugführer" (Staatsanwaltschaft) des Bundeswehr-Transporthubschraubers (Typ CH-53 GE 84+26), der vom Fliegerhorst Manching (Lkr. Pfaffenhofen/Ilm) zum Flugplatz im niedersächsischen Diepholz unterwegs war, wird im Strafbefehl zur Last gelegt, "zum Zwecke der Betankung auf dem Verkehrslandeplatz in Haßfurt gelandet zu sein, obwohl der Landeplatz für Flugzeuge mit dieser Flugmasse ungeeignet war".
Tankstopp hätte nur geringen Zeitvorteil gebracht
Der Berufssoldat sei gelandet, obwohl an der Strecke von Manching nach Diepholz vier alternative, zum Betanken eines derartigen Transporthubschraubers geeignete Flugplätze liegen. Der maximale zeitliche Vorteil eines Tankstopps in Haßfurt habe nur sieben Minuten betragen.
Laut Staatsanwaltschaft erkannte der Pilot beim Landeanflug, dass er beim Landen wegen eines stehendes Flugzeugs der Marke Cessna den Mindestabstand zum Tower nicht einhalten konnte. Gleichwohl habe er den Landevorgang fortgesetzt und sei nach dem Aufsetzen in Richtung der Flugplatz-Tankstelle neben dem Tower gerollt. Dabei habe er den 61-jährigen Flugplatz-Mitarbeiter wahrgenommen, der – obwohl hierzu weder beauftragt, noch befugt – Einweisungszeichen gegeben habe.
Trümmerteil verletzte den 61-Jährigen tödlich
Da der Pilot den Landevorgang nicht abgebrochen habe, hätten die Rotorblätter des Hubschraubers das Tower-Gebäude berührt. Dabei wurden sowohl Gebäudeteile als auch Teile der Rotorblätter durch die Gegend geschleudert. Ein Teil traf den Mitarbeiter und verletzte ihn so sehr, dass er wenig später im Krankenhaus starb. Am Tower, an der Halle daneben sowie an den Flugzeugen in dieser Halle entstand ein Schaden von mindestens 2,5 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die Kollision und damit den Tod des Mannes hätte vermeiden können. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Bordmechaniker, der zum Unfallzeitpunkt zur Seite Ausschau gehalten hatte, wurde "mangels Vorhersehbarkeit der Kollision aus seinem Blickwinkel" eingestellt.