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Haßfurt
Hitlergruß im Festzelt: Junger Mann steht in Haßfurt vor dem Amtsgericht
Mit reichlich Alkohol in der Blutbahn soll ein damals 18-Jähriger im Januar vergangenen Jahres in der Öffentlichkeit den rechten Arm ausgestreckt haben.
Wegen eines ausgestreckten rechten Arms musste sich ein junger Mann in Haßfurt vor dem Amtsgericht verantworten.
Foto: Lukas Reinhardt (Symbolfoto) | Wegen eines ausgestreckten rechten Arms musste sich ein junger Mann in Haßfurt vor dem Amtsgericht verantworten.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 19.03.2025 02:42 Uhr

Ein Behördenbrief, der im Oktober letzten Jahres einer gut situierten Familie im nördlichen Landkreis ins Haus flatterte, sorgte dort für einen Schock. Der damals 18-jährige Sohn des Hauses soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Januar vergangenen Jahres in einem Festzelt in Heldburg (Thüringen) auf einer Bierbank stehend den rechten Arm nach oben gestreckt haben. Damit zeigte er den "Hitlergruß" - strafbar als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Am Dienstag musste der heute 19-Jährige daher mit seinem Anwalt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen, wo er Erinnerungslücken geltend machte. Er habe damals das Fest zusammen mit Freunden besucht und Alkohol getrunken, weshalb er sich kaum noch an den Abend erinnern könne. An die Tatzeit zwischen 23 und 2 Uhr habe er überhaupt keine Erinnerung mehr. Zudem würde er so etwas "nie machen", gab er zu Protokoll.

Richterin glaubt nicht an Erinnerungslücken

Diese Einlassung nahm ihm die Vorsitzende Richterin Ursula Redler nicht ab. Sie sei "nicht glaubwürdig". Wenn er einen Filmriss gehabt hätte, würde er sich an gar nichts mehr erinnern können. "Punktuelle Erinnerungen" seien nicht möglich, so die Richterin.

Ein ganz unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte vor Gericht nicht. Ein Verfahren wegen Waffenbesitzes wurde im Jahr 2023 eingestellt. Die Jugendgerichtshelferin bescheinigte dem Angeklagten, der einer Arbeit nachgeht, einen glatten Lebenslauf und empfahl dennoch die Anwendung von Jugendstrafrecht, da er zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war und wohl noch Reifedefizite aufgewiesen habe.

Auflage: Aufsatz über einen Besuch im Dokuzentrum

Dem folgte das Gericht. Es stellte das Verfahren ein. Als Auflage muss der Angeklagte 1000 Euro an den Verein Stolpersteine Haßberge und 500 Euro an den Verein Jugendhilfe Bamberg zahlen. Zudem muss er das Dokumentationszentrum in Nürnberg besuchen. Seinen Besuch muss er mit Fotos festhalten und außerdem einen Aufsatz darüber schreiben und dem Gericht vorlegen. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens und für seinen Anwalt zahlen.

Mit der Verfahrenseinstellung gilt der 19-Jährige nicht als vorbestraft. Die Tat erscheint nicht im Führungszeugnis. "Es sollte einmalig bleiben", gab ihm die Vorsitzende mit auf den Heimweg, den der 19-Jährige zusammen mit seinen Eltern, die den Prozess verfolgt hatten, antrat.

 
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