
Dank der Bundeswehr kann der Landkreis Haßberge jetzt auch das Angebot der kostenlosen Antigen-Schnelltests ausweiten, vermeldet die Pressestelle der Kreisbehörde. Gemäß der Corona-Testverordnung und der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen sich unter anderem Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Diensten dreimal pro Woche auf eine eventuelle Covid-19-Erkrankung testen lassen. Des Weiteren dürfen Besuche in stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung nur nach erfolgter negativer Testung stattfinden. "Dies stellt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Einrichtungen vor eine enorme zusätzliche Belastung“, weiß Peter Friedrich, Leiter der Heimaufsicht.
Friedrich ist dankbar, dass es zusammen mit dem Bayerischen Roten Kreuz vor Weihnachten gelungen sei, mehrmals pro Woche Testungen für Besucher anzubieten, so dass zumindest für Angehörige weiterhin Besuche in Einrichtungen stattfinden konnten. Auch Landrat Wilhelm Schneider dankt dem BRK-Kreisverband für die schnelle und unkomplizierte Unterstützung. „Das war für uns und die Einrichtungen eine große Hilfe," wird der Landrat in dem Schreiben zitiert.
Start am 27. Januar
„Nun haben wir die Bundeswehr zur weiteren Unterstützung gewinnen können. Damit wird es uns möglich sein die Einrichtungen und ambulanten Dienste auch bei den Mitarbeitertestungen zu entlasten“, so Friedrich. Geplant sei, ab Mittwoch, 27. Januar, an wechselnden Standorten sechs Tage pro Woche Schnelltestungen für alle relevanten Personengruppen durchzuführen. „Dies bringt eine Erleichterung für die Mitarbeitenden und Einrichtungen, was wiederum den Pflegebedürftigen zu Gute kommt.“
Koordiniert werden die Testungen durch Stabsfeldwebel Anke Müller. Ihr eigentliches Geschäft ist die Leitung von Veranstaltungen und Messeauftritten der Bundeswehr. Zusammen mit der Heimaufsicht und dem Pflegestützpunkt wird die Soldatin tatkräftig bei der Organisation und Umsetzung dieses Projektes unterstützen, schreibt das Landratsamt.
Ein PoC-Antigen-Schnelltest ist für einen Besuch lediglich 48 Stunden gültig. Für Besucher stationärer Einrichtungen sei es daher wichtig, dies bei ihrer individuellen Besuchsplanung in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung zu berücksichtigen, heißt es in der Verlautbarung.
Für das Besuchsmanagement innerhalb der Heime und der Ausgabe der Berechtigungsscheine sind die Einrichtungen selbst verantwortlich. Um ein berechtigtes Interesse für eine Schnelltestung nachweisen zu können, benötigen die Testwilligen eine entsprechende Bestätigung des Pflegeheimes oder der stationären Behinderteneinrichtung. Nur wenn diese vorgelegt wird, kann eine Testung stattfinden. Personen ohne Bestätigung werden nicht getestet, schließt die Mitteilung.