
Für Angehörige von Bewohnern stationärer Einrichtungen im Landkreis Haßberge bietet der Kreisverband Haßberge des Bayerischen Roten Kreuzes in der kommenden Weihnachtswoche bis zum Jahresende sowie Anfang 2021 so genannte POC-Antigen-Schnelltests an. Das teilt das BRK mit. Ein negativer Covid 19-Test ist aufgrund der Pandemie-Situation aktuell Voraussetzung dafür, dass die Senioren- und Pflegeheime sowie Behinderteneinrichtungen Angehörigen Besuche erlauben können.
Das Rote Kreuz hat in Absprache mit der FQA (Heimaufsicht) des Landratsamtes Haßberge kurzfristig Möglichkeiten geschaffen, die Heime bei der Durchführung von Antigen-Schnelltests zu unterstützen. Grundsätzlich muss der Besucher ein negatives Testergebnis vorweisen können. Eine Verpflichtung zur Durchführung der nötigen Testungen besteht für die Einrichtungen nicht, auch fehlt ihnen häufig die nötige personelle Kapazität. Hier sind die Besucher auf Unterstützung und ein erweitertes Testangebot angewiesen. „Wir wollen mit unserem Angebot schnell und unbürokratisch zu einer Entlastung beitragen“, sagt Wolfgang Zweverink, Katastrophenschutzbeauftragter beim BRK-Kreisverbandes.
Und so geht der Test: Nach einem Nasenabstrich dauert es 15 bis 30 Minuten, bis ein Ergebnis auf einem Testträger angezeigt wird. Am Ende erhalten die Getesteten eine Bescheinigung des Roten Kreuzes mit ihrem Ergebnis zur Vorlage bei den Heimen.
POC-Antigen-Schnelltest 48 Stunden gültig
Ein POC-Antigen-Schnelltest ist lediglich 48 Stunden gültig. Für die Angehörigen von Seniorenheim-Bewohnern ist es daher wichtig, dass sie dies bei ihrer individuellen Besuchsplanung berücksichtigen und entsprechende Abstimmungen im Vorfeld mit der jeweiligen stationären Einrichtung durchführen. Für das Besuchsmanagement innerhalb der Heime und der Ausgabe der Berechtigungsscheine sind die Einrichtungen selbst verantwortlich, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Nur mit Berechtigungsschein
Um ein berechtigtes Interesse für eine Schnelltestung nachweisen zu können, benötigen die Testwillige eine entsprechende Bestätigung des Senioren- oder Pflegeheimes. Nur wenn diese dem BRK vorgelegt wird, kann eine Testung stattfinden. Personen ohne Bestätigung werden beim Roten Kreuz nicht getestet.
Über die Unterstützung bei den Schnelltests durch das BRK freut sich auch Landrat Wilhelm Schneider. „Unsere Heime sind dringend auf Unterstützung bei der Durchführung der Schnelltests angewiesen, damit geplante Besuche insbesondere an den Feiertagen nicht gefährdet werden.“,