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Kreis Haßberge
Haßberg-Kliniken: Das Besuchsverbot ist aufgehoben
Das Besuchsverbot in den Haßberg-Kliniken gilt nur noch bis einschließlich des kommenden Wochenendes. Ab Montag, 7. Juni, dürfen die Patienten wieder Besucher empfangen.
Foto: René Ruprecht | Das Besuchsverbot in den Haßberg-Kliniken gilt nur noch bis einschließlich des kommenden Wochenendes. Ab Montag, 7. Juni, dürfen die Patienten wieder Besucher empfangen.
Matthias Lewin
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:15 Uhr

Dank der fallenden Inzidenzen lassen auch die Haßberg-Kliniken ab Montag, 7. Juni, wieder mehr Möglichkeiten für Besuche von Angehörigen zu. „Wir freuen uns, dass ab kommenden Montag wieder Patientenbesuche möglich sind“, so Klinik-Vorstand Wilfried Neubauer in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Patienten dürfen täglich einen Besucher aus dem engen Familienkreis im Patientenzimmer empfangen. Die Besuchszeiten in den Häusern Haßfurt und Ebern sind täglich 13 Uhr bis 18 Uhr, die Besuchsdauer umfasst maximal eine Stunde pro Tag. Die Krankenhaus-Leitung bittet allerdings um eine vorherige telefonische Terminabstimmung. Besuche bei Patienten mit einer Corona-Infektion oder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion sind nicht gestattet.

Diese Regeln gelten für Klinik-Besucher und Patienten

Für alle Besucher der Klinik-Gebäude gelten allerdings einige Regeln. Besucher mit Corona-typischen Symptomen bleibt der Zutritt aber nach wie vor verwehrt.

– Grundsätzlich ist in den Kliniken ein Mund-Nasen-Schutz, Alltagsmasken sind dabei nicht erlaubt. Die Klinikleitung empfiehlt das Tragen einer FFP-2 Maske. Für Patienten, die zu ambulanten Untersuchungen kommen, ist ein negatives Erstscreening ausreichend. Patienten, die zu einer ambulanten Operation oder einem elektiven Eingriff kommen, werden bei Aufnahme mit einem Schnelltest im Krankenhaus getestet.

– Auch Patienten, die stationär im Krankenhaus verbleiben, werden mit einem Schnelltest aufgenommen. Bei Nicht-Genesenen und nicht vollständig Geimpften sowie bei Patienten mit Corona-Symptomen wird zusätzlich ein PCR-Test durchgeführt.

– Begleitpersonen sind nur bei einem benötigten Dolmetscher bzw. Betreuer/Angehöriger bei einem kognitiv eingeschränkten Patienten bzw. im Einzelfall nach Absprache mit der Station zugelassen. 

– Werdende Väter sind zur Geburt willkommen. Sie sowie alle Dienstleister, die die Krankenhäuser betreten wollen, benötigen einen Erstscreening/ Besucherschein bezüglich SARS-CoV-2 bei jedem Besuch neu.

– Für werdende Väter zur Spontangeburt oder bei Besuch von Sterbenden ist über die Zentrale Patientenaufnahme ein Antigen-Schnelltest möglich. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass Besucher üblicherweise die Testmöglichkeiten im Landkreis nutzen sollten.

 
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