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Haßfurt/Schweinfurt
Haschisch in der Unterhose versteckt: Junger Mann aus dem Landkreis Haßberge handelte mit Drogen
Der damals 17-Jährige wurde im November 2022 in Schweinfurt von der Polizei kontrolliert. Sein körpernahes Drogen-Versteck nutzte dem jungen Mann jedoch nicht.
Ein junger Mann aus dem Haßbergkreis musste sich in dieser Woche vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt verantworten. Er hatte mit Haschisch gedealt (Symbolbild).
Foto: Paul Zinken, dpa | Ein junger Mann aus dem Haßbergkreis musste sich in dieser Woche vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt verantworten. Er hatte mit Haschisch gedealt (Symbolbild).
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:10 Uhr

Zwei Haschischplatten mit einem Gesamtgewicht von 167 Gramm hatte ein damals 17-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge im November 2022 in seiner Unterhose versteckt. Genutzt hat ihm das einfallsreiche Versteck jedoch nicht. Bei einer Personenkontrolle in der Schweinfurter Innenstadt bemerkte ein Polizeibeamter die dicke Hose des 17-Jährigen und fand die Drogen. Zudem beschlagnahmte der Ordnungshüter rund 1100 Euro, die der junge Mann bei sich getragen hatte.

Wie in der Gerichtsverhandlung in Haßfurt am Dienstag weiterhin berichtet wurde, schubste der 17-Jährige den Polizisten um und ergriff mit drei Kumpanen die Flucht. Der junge Mann konnte jedoch wenig später gefasst werden. In einem Schließfach am Schweinfurter Roßmarkt stellten Beamte der Kripo Schweinfurt außerdem 94 Gramm Haschisch und Bargeld sicher, das der 17-Jährige dort deponiert hatte.

Zu 15 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt

Das Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt verurteilte den jungen Mann nun wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge sowie eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Im Urteil inbegriffen ist dabei zudem eine Verurteilung aus dem März vergangenen Jahres.

Das Amtsgericht Bamberg hatte den jungen Mann damals wegen eines Einbruchs in ein Bamberger Café zu einem vierwöchigen Arrest verurteilt. Bei dem Einbruch hatte der Angeklagte zusammen mit einem Mittäter ein Tablet, zwei Smartphones und Bargeld im Gesamtwert von rund 1000 Euro geklaut. Da er Auflagen wie die Leistung von 150 Arbeitsstunden nicht erfüllt hatte, konnte das Urteil miteinbezogen werden.

Herzrasen und Psychose nach Kokain-Konsum

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte zunächst für seine halbstündige Verspätung und räumte dann über seinen Anwalt alle Vorwürfe ein. Der Großteil des Haschischs sei zum Weiterkauf bestimmt gewesen, der Rest für den Eigenkonsum. Mittlerweile habe er sowohl Konsum als auch Handel eingestellt, beteuerte der heute 18-Jährige. Nach Kokain-Konsum sei er vor Kurzem mit Herzrasen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Seitdem habe er eine Psychose und lasse die Finger von Drogen.

Dass er keine Bewährungsstrafe erhielt, liegt vor allem daran, dass der Angeklagte, wie aus der Verhandlung hervorging, weitere kleinere Straftaten begangen hat, wie etwa Schwarzfahren. Zudem scherte er sich offenbar nicht um Gerichtsauflagen. Die verhängten 150 Arbeitsstunden habe er nicht abgeleistet, obwohl er dazu Zeit gehabt hätte, hieß es. Er habe die Schule nicht besucht, weshalb er von der Schule geflogen sei. Den Kontakt zu Jugendamt und Jobcenter habe er gescheut und auch Kontrollen zur Drogenabstinenz habe er sich regelmäßig entzogen.

Die Staatsanwältin forderte daher eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagte sei regelmäßig nach Frankfurt gefahren, um dort Drogen einzukaufen, womit er hohe kriminelle Energie bewiesen habe, sagte die Anklagevertreterin. Der Verteidiger bescheinigte seinem Mandanten, reinen Tisch gemacht zu haben. Er lehnte eine Haftstrafe ab. "Er braucht Therapie statt Knast", sagte er.

Das Schöffengericht entschied sich für eine Freiheitsstrafe. Dem Angeklagten könne derzeit keine günstige Sozialprognose ausgestellt werden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot. Das Urteil sei eine "Anstiftung zur Berufung". In der Zeit bis zur Berufungsverhandlung am Landgericht müsse der Angeklagte "liefern" und sein Leben auf die Reihe bringen, um das Landgericht zu überzeugen und eventuell doch eine Bewährungsstrafe oder eine Therapie zu erhalten. "Sie haben ein größeres Problem als Sie glauben", gab der Vorsitzende dem jungen Mann mit auf den Heimweg.

 
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