
Einkaufen per Mausklick ist in. Die wenigsten denken daran, dass man dabei aber unter Umständen auch böse hereinfallen kann. Denn es ist üblich, im Vertrauen auf die Lieferung der Ware, zuerst das Geld zu überweisen. So lief auch vor gut einem Jahr ein Internetgeschäft ab, bei dem ein 35-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge ein Smartphone ins Netz gestellt hatte. Er kassierte den Kaufpreis – hat aber das Handy bis heute nicht verschickt. Wegen Betrugs stand er nun in Haßfurt vor Gericht.
Angeklagter sitzt aktuell bereits in der JVA
Als der Angeklagte von zwei Justizbeamten in Hand- und Fußfesseln vorgeführt wurde, murmelte ein Zuhörer im Gerichtssaal: "Hier kommt ein schwerer Junge." Tatsächlich ist es so, dass der in Fesseln hereingeführte Mann zwölf Vorstrafen in seinem amtlichen Register stehen hat. Allerdings handelte es sich dabei "nur" um Verurteilungen wegen Schwarzfahrens, Beleidigung, Nötigung und Diebstahl.
Zuletzt hatte ihn das Amtsgericht in Schweinfurt Mitte vergangenen Jahres wegen Computerbetrugs zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Weil der Mann das nicht bezahlte, verbüßt er nun eine "Ersatzfreiheitsstrafe" in der Justizvollzugsanstalt in Schweinfurt.
Seine Verfehlung räumte er vor Gericht ohne Umschweife ein. Etwas anderes hätte ihm aufgrund der erdrückenden Beweislast nur zusätzlich geschadet. Der Geschädigte, ein in Ulm lebender Angestellter, wurde als Zeuge per Video-Schalte vernommen. Er bestätigte, dass sich das Internetgeschäft auf der Plattform ebay-Kleinanzeigen abgespielt hatte.
Für das Handy hatte er 500 Euro geboten und nach Kontakt mit dem vermeintlichen Verkäufer auch das Geld überwiesen. Was der Angestellte nicht wusste: Es gab einen weiteren Interessenten. Deshalb verkaufte der Angeklagte damals sein Handy doppelt – und kassierte doppelt. Dem zweiten Interessenten übergab er das Handy tatsächlich, aber der Angestellte aus Ulm guckte in die Röhre.
Arbeitslos, obdachlos und in Geldnot
Der Angeklagte entschuldigte sich während der Video-Vernehmung bei seinem Opfer. Als Motiv gab der jetzige Gefängnisinsasse an, dass er damals arbeitslos gewesen sei, in einer Obdachlosenunterkunft gewohnt und in Geldnot gesteckt habe. Außerdem habe er seinen drei Kindern – die bei der Mutter leben – etwas zukommen lassen wollen.
Strafrichter Patrick Keller wollte von dem Mann insbesondere wissen, wie es bei ihm weitergeht, wenn er am 11. Januar 2025 aus dem Knast entlassen wird. Die Perspektive in dieser Hinsicht beurteilte der Vorsitzende anschließend recht düster, denn der Mann hat weder eine Wohnung noch eine Arbeit. Zudem hat er auch ein Problem mit Drogen, was bei ihm in der Vergangenheit bereits zu Angstzuständen und Psychosen führte, wie vor Gericht berichtet wurde.
In seinem Plädoyer beantragte der Staatsanwalt drei Monate Freiheitsstrafe, die man zur Bewährung aussetzen könne. Zusätzlich wollte der Vertreter der Anklage, dass der Mann 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten solle. Der Amtsrichter jedoch ging in seinem Urteil – was selten geschieht – über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß hinaus: Er verdonnerte den Beschuldigten zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.
Er begründete diesen eher harten Richterspruch damit, dass er keinerlei positive Sozialprognose bei dem Verurteilen erkennen könne. In den vergangenen Jahren sei dieser insbesondere durch seine hohe Rückfallgeschwindigkeit aufgefallen und "habe sich um nichts gekümmert". Ob der 35-Jährige nun tatsächlich länger "sitzen" muss, steht aber noch nicht endgültig fest. Möglicherweise legt er mit Hilfe seines Pflichtverteidigers Alexander Wessel Berufung gegen das Urteil ein.