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Haßfurt
Verurteilt wegen "vorsätzlichen Vollrauschs": Nach Weihnachtsfeier im Suff eine junge Frau verletzt
In völlig betrunkenem Zustand hatte ein 22-Jähriger auf dem Heimweg von der Feier der 23-Jährigen einen Wirbel gebrochen. Nun stand er in Haßfurt vor Gericht.
Ein 22-Jähriger stand jetzt in Haßfurt vor Gericht. In der Verhandlung ging es um die Geschehnisse nach einer Weihnachtsfeier im vergangenen Dezember.
Foto: René Ruprecht (Archivfoto) | Ein 22-Jähriger stand jetzt in Haßfurt vor Gericht. In der Verhandlung ging es um die Geschehnisse nach einer Weihnachtsfeier im vergangenen Dezember.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 01.12.2024 02:29 Uhr

Ruhig, besonnen und freundlich gab sich ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge, der am Dienstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Haßfurt saß. Dass der junge Mann offenbar auch anders kann, hatte er im Dezember vergangenen Jahres bewiesen, wie aus der Verhandlung vor Gericht hervorging: Bei einer Weihnachtsfeier hatte der Mann damals reichlich Bier und Schnaps durch seine durstige Kehle rinnen lassen.

Auf dem Heimweg mit Freunden weit nach Mitternacht war dann die Stimmung bei dem Angeklagten gekippt. Er beleidigte und schlug die Menschen, mit denen er gerade noch gefeiert hatte. Als er dabei eine 23-Jährige in den Schwitzkasten nahm, gingen beide zu Boden. Der Angeklagte stürzte in der Folge auf den Oberkörper der jungen Frau und brach ihr dabei einen Brustwirbel. Die Geschädigte erlitt starke Schmerzen, musste operiert werden und sechs Wochen lang ein Korsett tragen.

Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung

Die junge Frau stellte Strafantrag bei der Polizei. Der nicht vorbestrafte 22-Jährige erhielt in der Folge einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung über 50 Tagessätze zu 50 Euro, also 2500 Euro. Er legte Einspruch ein, weshalb er sich am Dienstag zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht verantworten musste.

Verteidiger Andre Kamphausen sagte, dass sein Mandant sich aufgrund des hohen Alkoholpegels kaum noch an die Tatnacht erinnern könne, weshalb auch Schuldunfähigkeit in Frage komme. Der Angeklagte selbst gab zu Protokoll, dass er damals von einer Polizeistreife nach Hause gebracht worden sei. Er sei dann im Zimmer seiner Schwester aufgewacht – nass und mit Schrammen im Gesicht, weil er in der Nacht durch einen Wald und eine Wiese gelaufen sei. Bei der Geschädigten habe er sich am nächsten Tag entschuldigt.

Die Staatsanwältin forderte, die Geldstrafe auf 50 Tagessätze zu je 80 Euro, also 4000 Euro, zu erhöhen – aufgrund der Einkommensverhältnisse des Angeklagten. Sie sah den Mann der vorsätzlichen Körperverletzung bei verminderter Schuldfähigkeit schuldig.

Der Verteidiger bezeichnete die Tat als "blöden Unfall". Das damalige sprunghafte Verhalten seines Mandanten deute auf Schuldunfähigkeit hin. Er sei daher maximal wegen eines fahrlässigen Vollrauschs mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro plus Schmerzensgeld zu bestrafen.

Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro wegen vorsätzlichen Vollrauschs. Eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten sei zwar nicht auszuschließen. Allerdings sei es strafbar, sich vorsätzlich "zu besaufen", um dann Straftaten zu begehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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