
"Stolze" acht Vorstrafen hat ein 21-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge in seinen jungen Jahren bereits in seinem Strafregister stehen. Strafe Nummer neun kam am Dienstag am Haßfurter Amtsgericht hinzu. Jugendrichter Christoph Gillot verurteilte den jungen Mann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Woche Dauerarrest.
Zum Verhängnis wurde dem Angeklagten wieder einmal seine Liebe zu schnellen Autos. Am Abend des 1. Mai dieses Jahres ließ er den Pferden seines 7er-BMW im Haßfurter Hafen freien Lauf. Auf der geraden Strecke gab er Gas – aber zu viel. "Ich hab' den Bremsweg unterschätzt", ließ er auf der Anklagebank das Gericht wissen.
Nach Crash einfach vom Unfallort entfernt
Abgebremst wurde sein Bolide schließlich durch das Tor einer Fabrik, das sich durch den Aufprall verzog. Es entstand ein Totalschaden, wie es vor Gericht hieß. Das Tor wurde durch ein neues im Wert von knapp 3200 Euro ersetzt. Der BMW bekam nur ein paar Schrammen ab und ein Scheinwerfer wurde beschädigt. Anstatt die Polizei zu verständigen und am Unfallort zu warten, suchte der 21-Jährige das Weite – und wurde dabei wohl über eine Kamera beobachtet.
Es war nicht das erste Verkehrsdelikt, für das sich der Angeklagte verantworten musste. Im Juni dieses Jahres wurde er wegen Fahrens trotz Fahrverbots zu einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro plus weiterer drei Monate Fahrverbot verurteilt. Was war passiert? Im Oktober vergangenen Jahres hatte der junge Mann seinen Führerschein im Amtsgericht abgeholt und war mit dem Mercedes seines Vaters, der vor dem Amtsgericht parkte, vor den Augen der Justizangestellten davongebraust. Dummerweise hatte er übersehen, dass das Fahrverbot damals erst um Mitternacht auslief.
Körperverletzung, Hausfriedensbruch
Neben weiterer ähnlicher Dummheiten, wie das "Driften" im Haßfurter Hafengelände, wo er seine Reifenspuren in den Asphalt brannte, stehen auch Körperverletzungen, Hausfriedensbruch oder Erschleichen von Leistungen im kriminellen "Portfolio" des 21-Jährigen. Bislang wurde er dafür mit Arbeitsstunden oder Geldauflagen bestraft. Auch die Staatsanwältin und der Verteidiger forderten wiederum Arbeitsstunden.
Dem Vorsitzenden reichte dies nicht. "Wir machen hier keine Spaßveranstaltungen", redete er dem Verurteilten ins Gewissen. "Wer nicht hören will, muss fühlen", schickte er hinterher. Zusätzlich zum Dauerarrest verhängte der Jugendrichter eine Fahrsperre von sechs Monaten, nach der der 21-Jährige seinen Führerschein erst wieder neu beantragen muss. Außerdem sprach der Richter ein sechsmonatiges Fahrverbot aus, das beispielsweise auch für Elektroroller gilt.
Übrigens könnte der Angeklagte bald ein kleines "Jubiläum" feiern: Nach einer Körperverletzung im Juli wartet wohl bald der nächste Prozess – Nummer zehn – auf ihn.