Verlässliche Daten liefert Moni Göhr, Pressesprecherin am Landratsamt Haßberge, aus den vergangenen beiden Jahren. Von Januar 2018 bis Dezember 2019 (für den Zeitraum von Januar bis August 2020 ist die Erfassung noch nicht angeschlossen) erfolgten 53 Kontrollen in Metzgereien und Schlachtbetrieben.
Zusammengefasst bemerkten die Experten vor Ort offenbar keine groben Verstöße. "Grundsätzlich arbeiten die kontrollierten Betriebe hygienisch und gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Das wird auch dadurch unterstrichen, dass kein Straftatbestand festgestellt wurde", teilt Moni Göhr auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Es geht bei den Kontrollen um das große Ganze
Es sei zu insgesamt 630 "Beanstandungen von Mängeln" gekommen, ergaben ihre Erkundigungen bei den zuständigen Kollegen. Die auf den ersten Blick hohe Zahl - im Schnitt waren das pro Betrieb knapp zwölf Punkte, die nicht in Ordnung waren - relativiert die Pressesprecherin aber. Es müsse berücksichtigt werden, "dass wir in einem Betrieb nicht nur von einem Raum, sondern teilweise von einer Reihe verschiedener Betriebsräume ausgehen". Daher bleibe es bei einem "statistischen Zahlenspiel".
Was unter die Lupe genommen werde, bilde ein breites Spektrum ab. Göhr erläutert, dass neben den äußeren Gegebenheiten "die Abläufe und Voraussetzungen in ihrer Gesamtheit" gecheckt werden. "Das bedeutet, dass neben den Produkten und Zutaten, dem baulichen Zustand, den Geräten und der Ausstattung auch eine Vielzahl von Dokumentationen wie Zutatenlisten, Warenkennzeichnungspflichten, Lieferlisten, das Schädlingsmonitoring und die Gesundheitsbescheinigungen der Mitarbeiter bis hin zu Produktionsabläufen mit überprüft werden." Also auch die oft kritisierte Bürokratie dürfe nicht den kleinsten Fehler in sich tragen. Denn "jede Abweichung von der Anforderung ergibt eine Beanstandung", lässt Moni Göhr diese Redaktion wissen. Und die fließt eben dann auch in die Zahl von 630 Kritikpunkten in zwei Jahren ein.
Werden Mängel gefunden, müssen sie abgestellt werden
Im Anschluss an eine Kontrolle erhalte jeder Betrieb ein Mängelprotokoll, worin die festgestellten Verstöße aufgeführt und ausführlich beschrieben seien. Die gelte es dann abzustellen. Und zwar in einer von der Behörde festgelegten Frist. Das werde überprüft.
Erst, wenn die Augen der Kontrolleure Schlimmeres entdecken, wird es eng. "Werden Ordnungswidrigkeiten entdeckt, erfolgt ein Bußgeldverfahren. Würden Straftatbestände festgestellt, wird der Straftatverdacht der Staatsanwaltschaft übermittelt", zeigt Moni Göhr die härteren Schritte auf. Aber auf solche Zustände sei ihre Behörde in den vergangenen beiden Jahren nie aufmerksam geworden.
"Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Haßberge sind sich der hohen Verantwortung jederzeit bewusst", schließt Göhr ihre Ausführungen. Den Finger in die Wunde zu legen sei die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Doch zuletzt war kein tiefes Bohren nötig.