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Falsbrunn
Gewaltverbrechen von Falsbrunn: Hat sich der mutmaßliche Täter die Pistole illegal besorgt?
Der 48-Jährige soll zunächst seine Ehefrau getötet haben, später sich selbst. Einen Waffenschein besaß er nicht. Was außerdem bekannt ist.
Die Tat, die sich am 23. März ereignete, hat in dem 100-Seelen-Ort im Steigerwald für Fassungslosigkeit gesorgt.
Foto: Lukas Reinhardt | Die Tat, die sich am 23. März ereignete, hat in dem 100-Seelen-Ort im Steigerwald für Fassungslosigkeit gesorgt.
Lukas Reinhardt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:10 Uhr

Das Polizeipräsidium Unterfranken hat auf Nachfrage weitere Informationen zur Gewalttat von Falsbrunn im Landkreis Haßberge bekannt gegeben. Laut einer Pressesprecherin bestätige das vorläufige Obduktionsergebnis den vermuteten Tatablauf, wonach ein 48-Jähriger zunächst seine 37-jährige Ehefrau mit einer Pistole getötet haben soll und anschließend sich selbst. 

Klar sei laut Polizei inzwischen auch, dass der Mann keinen Waffenschein besaß. Woher die Pistole stammte, bleibt unklar. Die Ermittlungen hierzu dauern an, heißt es aus Würzburg. Der 48-Jährige war am 23. März in der unmittelbaren Nähe des Wohnhauses in Falsbrunn leblos aufgefunden worden, seine getötete Frau in einer rund 500 Meter entfernten Hütte. Zuvor hatten Angehörige die Polizei verständigt.

Die eigenen Kinder zu Vollwaisen gemacht

Der Fall sorgte in dem 100-Seelen-Ort im Steigerwald und darüber hinaus für Fassungslosigkeit. Auch, weil der tatverdächtige Familienvater die eigenen zwei Kinder zu Vollwaisen gemacht haben soll. Sie kamen nach Angaben der Polizei bei Angehörigen unter. 

Seither beschäftigt die Menschen von Falsbrunn die Frage nach dem "Warum?". Eine endgültige Antwort kann das Polizeipräsidium Unterfranken bislang nicht liefern. Zum Motiv gebe es "keine neuen Erkenntnisse", heißt es auf Nachfrage. Bisher war lediglich von möglichen Eheproblemen die Rede.

Anteilnahme aus der gesamten Bevölkerung

Rauhenebrachs Bürgermeister Matthias Bäuerlein zeigte sich am Tag nach dem Gewaltverbrechen bestürzt. Es sei "eine Situation, die es in unserer Gemeinde noch nie gab und hoffentlich auch nie mehr geben wird", erklärte er im März gegenüber dieser Redaktion. Und: "Meine Gedanken sind bei der Familie und den Hinterbliebenen der Verstorbenen."

 
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  • Funkenstern
    Ein seltsamer Beitrag der MP .
    Es steht ausser Frage, dass man zum Besitz einer Waffe eine Berechtigung benötigt.
    Warum wird das umschwafelt ?
    Er hat keine Berechtigung, punkt aus amen.
    Wo ist denn jetzt das Problem.
    Der Staatsanwalt soll seinen Job machen, und nicht wie in Mellerscht rumeiern .
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    • Antworten