DNA-Analysen haben nicht nur schon manche Männer und Frauen als Mörder überführt, oft viele Jahre nach der Tat. Die Gentechnik kommt auch tierischen Tätern auf die Spur. So im Falle jenes "großen Beutegreifers", der Ende Oktober ein Schaf im Landkreis Haßberge gerissen hat. In Verdacht geraten war der Wolf.
Doch nun teilt das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) mit, dass das Schaf einem Hund zum Opfer gefallen ist. Zu entnehmen ist diese Erkenntnis dem "Wildtiermanagement große Beutegreifer", wo Verdachtsfälle aufgelistet sind, in denen Nutztiere durch Wolf, Bär oder Luchs gerissen worden sein könnten.
"Genetische Analyse ergab Hund"
Unter den aktuellen Fällen ist derjenige aus dem Landkreis Haßberge vom 22. Oktober. Sein Status ist mit einem Häkchen versehen: Untersuchung abgeschossen, bedeutet das. Und das Ergebnis ist kurz und knapp dahinter eingetragen: "Genetische Analyse ergab Hund."
Dabei war der Landkreis Haßberge erst vor kurzem zum "Wolfsgebiet" erklärt worden, wegen mehrerer Risse von Nutztieren – obwohl offenbar bis dato in keinem Fall ein Wolf als Beutegreifer identifiziert werden konnte. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Schweinfurt hatte vergangene Woche bekannt gegeben, dass die Gemeinden Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Untermerzbach, Ebern und Kirchlauter ab sofort zur Förderkulisse der Schutzmaßnahmen im "Herdenschutzprogramm Wolf" gehören.
Das Programm entschädigt Tierhalterinnen und Tierhalter beim Verlust eines Tieres, unterstützt aber vor allem die Präventionsarbeit, etwa das Anlegen von wolfssicheren Zäunen. Ob die Identifizierung eines Hundes als Verantwortlichen für den Tod des Schafes Einfluss auf das "Herdenschutzprogramm Wolf" im Haßbergkreis hat, ist der Redaktion aktuell nicht bekannt.
Das oben genannte Schaf ist beim LfU zum Fall "NT-ID429" geworden. Im Falle eines anderen Schafes aus dem Landkreis Haßberge, das eine Schäferin am 28. September tot aufgefunden hatte, hatte die gentechnische Analyse kein eindeutiges Ergebnis hervorgebracht. Hier, beim Fall "NT-ID418", heißt es seitens der Umweltbehörde: "Es konnte kein bestimmter Verursacher ermittelt werden; die Beteiligung großer Beutegreifer kann laut Pathologiebefund nicht sicher ausgeschlossen werden."
Lesen Sie bitte den Artikel und den Kommentar nochmal aufmerksam durch.
Sie werden feststellen, dass es in Passagen des Artikels und im Kommentar um das bestehende "Wolfsgebiet" geht, welches es nunmal bereits gibt - unabhängig davon, ob bei einem späteren einzelnen Rissereignis nun Wolf nachgewiesen oder ausgeschlossen wurde.
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Übrigens nutzen bei meinen Kommentaren durchaus mehrere Leser die "Gefällt mir" Schaltfläche. Die halten den Kommentar also offenbar für gerechtfertigt. Vielleicht sogar für hilfreich.
Bei Ihren Kommentaren wird kaum dort geklickt.
Folglich sehen die meisten Leser vielleicht einiges etwas anders als Sie das tun.
Wird unter anderem im Diskussionsbereich zu diesem Artikel sehr deutlich:
https://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/nach-dem-ersten-abschuss-eines-wolfes-in-der-rhoen-so-viele-strafanzeigen-gibt-es-und-diese-klagen-laufen-art-11642677
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Und wen meinen Sie eigentlich mit dena ?
Das macht auch Sinn, denn wenn Wölfe da sind (auch unauffällig), müssen Nutztierbestände geschützt werden.
Sonst präsentiert man den Wölfen ja ein "Buffet" und forciert damit, dass Wölfe zu Problemtieren werden.
vielen Dank für den Hinweis. Allerdings gibt es bei uns im Landkreis Haßberge - soweit wir wissen - kein Rudel. Nach unserem Kenntnisstand wird unser Gebiet von Einzeltieren bisher nur durchstreift, "niedergelassen" hat sich hier wohl noch kein Wolf. Es bleibt spannend.
Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion, Martin Sage