Der Kreistag Haßberge hat am Dienstag in einer außerordentlichen Sitzung das Bürgerbegehren zur Einführung der Gelben Tonne materiell und formell für zulässig erklärt. Damit ist der Weg für einen Bürgerentscheid über die Errichtung eines Holsystems für Leichtverpackungen anstelle des bisherigen Bringsystems zu den Wertstoffhöfen frei.
Mit diesem Beschluss hat sich der Kreistag auch auf einen Termin für den Bürgerentscheid festgelegt. Es ist Sonntag, 24. März 2019. Dieser Termin liegt zwar außerhalb der Dreimonatsfrist, innerhalb der ein Entscheid nach Feststellung der Zulässigkeit stattzufinden hat. Da die Vertretungsberechtigen des Bürgerbegehrens aber ihr Einverständnis zur Fristverlängerung bekundet hätten, habe der Kreistag den Zeitraum auf eine Maximaldauer von sechs Monaten verlängern können, erläuterte Horst Hofmann, Geschäftsleiter des Landratsamtes, den Kreisräten.
Landrat Wilhelm Schneider hatte das Kreisgremium eingangs daran erinnert, „dass es heute nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung geht. Diese politische Diskussion führen wir in den nächsten Sitzungen“, wollte der Landrat entsprechenden Wortmeldungen vorgreifen. Der Kreistag habe zunächst alleine über die materielle und formelle Zulässigkeit des Begehrens zu befinden.
Materielle Kriterien
Ob die nötigen Kriterien für einen Bürgerentscheid erfüllt sind, hatte das Landratsamt zu prüfen – es ist zu dem für die Antragsteller positiven Ergebnis gekommen. Die materielle Zulässigkeit sei dadurch gegeben, dass die Abfallwirtschaft und mit ihr die Erfassung von Leichtverpackungen eine Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge der Landkreise „im eigenen Wirkungskreis“ sei. Demzufolge könne sich ein Bürgerentscheid auf die Art und Weise der Abfall- und Wertstoffbewirtschaftung durch den Landkreis beziehen.
Formelle Kriterien
Da das Bürgerbegehren eine klar mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage sowie eine Begründung enthalte, ferner drei Personen genannt seien, die das Begehren vertreten, seien auch die formellen Voraussetzungen erfüllt, führte Hofmann weiter aus. Dazu gehört, dass sich zum Stichtag der Einreichung – das war der 8. Oktober – mindestens 6 Prozent der Wahlberechtigten im Landkreis Haßberge in die Unterschriftenlisten eintragen mussten. Zum besagten Tag seien 69 316 Kreisbürger unterschriftsberechtigt gewesen. 10 255 Personen hatten unterzeichnet, 8709 Stimmen waren gültig – ein Anteil von grob 12 Prozent.
Landrat Wilhelm Schneider stellte heraus, dass der Weg in den Bürgerentscheid nicht zwangläufig ist. Sollten sich die Initiatoren und der Kreistag auf einen Kompromiss einigen oder der Kreistag das Begehren vollständig übernehmen, wäre der Urnengang hinfällig. Zuletzt war im Kreistag über ein Mischsystem von Holsystem und dem bestehenden Bringsystem diskutiert worden. Der Kreistag könnte dem Bürgerbegehren auch ein Ratsbegehren entgegensetzen, also am 24. März den Bürgern einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.
Die Gretchenfrage:
„Sind Sie dafür, dass im Landkreis Haßberge ein Holsystem für Leichtverpackungen (Gelbe Tonne) eingeführt wird?“ So lautet die Frage des Bürgerbegehrens „Einführung der Gelben Tonne für den Landkreis Haßberge“.
Vertreter des Begehrens sind Wulf-Harry Dobring aus Rauhenebrach, Julian Müller aus Sand und Daniel Fischer aus Hofheim. Ihre Begründung lautet: „Die Bürger bezahlen die Gelbe Tonne (Abholung, Sortierung und Entsorgung) bereits beim Einkauf von Verpackungen. Dennoch müssen sie die Verpackungen selbst sortieren und zum Wertstoffhof fahren. Dies kostet die Bürger unnötig Zeit und Geld und belastet die Umwelt.“
Ich habe das dumpfe Gefühl, dass sich die Bürgerbegehren-Vertreter übers Ohr haben hauen lassen. Ist ja schließlich Aufgabe der Verwaltung, den Bürgerentscheid in der gesetzlichen Frist von 3 Monaten hinzubekommen.
Mit der Verlängerung auf 6 Monate bis zum Bürgerentscheid kann der Kreistag jetzt ein Ratsbegehren ausknobeln. Zeit hat er jetzt genug. Und der Landrat hat ja bekanntlich angekündigt, dass im Kreistag wieder über die Gelbe Tonne erörtert wird.
Mann, mann, mann!
Es ist doch klar, dass die Verlängerung der Frist nicht nur zur Vorbereitung des Bürgerentscheids genutzt werden wird, sondern dass die Kreisräte nun genug Zeit haben, eine Kampagne gegen die Gelbe Tonne vorzubereiten.
Außerdem kann bis zum 24. März die Empörungswelle unter den Bürgern schon wieder abgeebbt sein!