Innerhalb weniger Wochen sollte ein 35-jähriger Arbeiter aus dem Ausland auf Druck der Ausländerbehörde im Dezember 2021 einen Reisepass vorlegen. Andernfalls drohte dem vierfachen Familienvater, der im Landkreis Haßberge lebt, die Abschiebung. Da er aus seiner Heimat keinen Pass erhielt, besorgte er sich über einen ausländischen Anwalt für 800 Euro einen Pass.
Die Ausländerbehörde erkannte die Fälschung jedoch schnell, unter anderem weil der Pass nicht einmal unterschrieben war.
Angeklagt wegen Urkundenfälschung
In dieser Woche musste sich der 35-Jährige nun vor dem Amtsgericht Haßfurt wegen Urkundenfälschung verantworten. Da er zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung stand, drohte ihm eine Freiheitsstrafe, für die die Staatsanwältin auch plädierte. Sie forderte vier Monate Haft, während der Verteidiger eine Verwarnung mit Strafvorbehalt für ausreichend hielt.
Der Vorsitzende Richter Patrick Keller verhängte schließlich eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu 45 Euro, also 3600 Euro. So kostet der falsche Pass den Angeklagten nun sozusagen insgesamt 4400 Euro – plus weiterer Kosten, wie etwa für seinen Anwalt.
Die schlechte Passfälschung sei eine "Verarscherei auf Kindergartenniveau" gewesen, meinte der Vorsitzende Richter. Dennoch müsse man "die Kirche im Dorf lassen". Bei der offenen Bewährung handle es sich um eine Reststrafen-Bewährung, während der sich der Angeklagte außer einer Schwarzfahrt mit einem Motorrad nichts zu Schulden habe kommen lassen.
Bei einer Gefängnisstrafe hätte die Abschiebung gedroht
Der 35-Jährige arbeite Vollzeit, spiele Fußball im Verein und die Drogentests seien negativ. "Die Migration ist wohl gelungen", urteilte Keller. Zudem sei es ein "Riesen-Zinnober" bis ein Dokument aus dem Heimatland des Angeklagten da sei. Durch eine Gefängnisstrafe würde dieser aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen und wohl ausgewiesen werden.
"Wollen Sie wirklich, dass er mit seiner Frau und den vier Kindern abgeschoben wird?", fragte der Richter die Anklagevertreterin, was diese verneinte. Nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten plädierte sie dennoch auf eine Haftstrafe.
Die ermittelnde Polizeibeamtin indes sagte im Zeugenstand, dem Angeklagten habe der Widerruf seines Aufenthaltsstatus gedroht. Seinen Originalpass hat er nach eigener Aussage verloren, weshalb er den gefälschten Pass vorgelegt hatte. Es handele sich dabei um eine bekannte Fälschungsserie, sagte die Zeugin.
Zweimal wurde der Angeklagte bislang in Deutschland bereits straffällig. Im Jahr 2018 wurde er wegen eines Drogendelikts am Landgericht Bamberg verurteilt. Zudem fuhr er ohne Führerschein Motorrad, obwohl ihm zuvor in einem gerichtlichen Vergleich untersagt worden war, weitere Straftaten zu begehen. Andernfalls würde er ausgewiesen. Dies ist bis jetzt jedoch nicht geschehen. Das Damoklesschwert der Abschiebung hängt nach der jetzigen Verurteilung weiterhin über ihm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zitat: "Innerhalb weniger Wochen sollte ein 35-jähriger Arbeiter aus dem Ausland auf Druck der Ausländerbehörde im Dezember 2021 einen Reisepass vorlegen ... Da er aus seiner Heimat keinen Pass erhielt"
Wer seinen eigenen Urlaub als Sachbearbeiter nur auf Malle, am Ostseestrand oder in de Bergen verbringt kann sich scheinbar nicht vorstellen, dass es auch Länder gibt in denen es anders als in Deutschland läuft! Ist das Ignoranz oder schon Dummheit?
Jeder Person die mit offenen Augen durchs Leben geht, vielleicht auch schon einmal die in Entwicklungsländern vor Ort gewesen ist kann ohne wenn und aber bestätigen, dass in vielen Ländern absolutes Chaos, Korruption und staatliches Versagen vorherrt.
Ich möchte mal diese Sachbearbeiter erleben wenn sie in solchen Staaten einen Reisepass beantragen müssten, noch dazu als Flüchtling! Das ist manchmal schlicht unmöglich!