
Der Joint, den ein heute 45-Jähriger aus Franken im Jahr 2020 rauchte, markierte den Beginn einer Abwärtsspirale, die den Mann am Mittwoch vor das Amtsgericht in Haßfurt führte. Denn er war danach Auto gefahren, wurde kontrolliert und verlor seinen Führerschein, da er den Cannabiswirkstoff THC im Blut hatte.
Fünf Mal bei Schwarzfahrten erwischt
Obwohl er keinen Führerschein mehr hatte, fuhr der Fuhrunternehmer weiterhin, um Geld zu verdienen. Fünf weitere Male wurde er bei den Schwarzfahrten erwischt. Am 8. August 2023 beging er ein weiteres Verkehrsdelikt, als er nachts in einem Dorf im Maintal rückwärts auf ein parkendes Auto fuhr. Er verursachte dabei einen Schaden in Höhe von über 3000 Euro. Anschließend soll er das Weite gesucht haben.
Durch Zeugenaussagen und Abriebspuren konnte er jedoch überführt werden. Gegenüber der Polizei stritt er ab, selbst gefahren zu sein, und schob den Schwarzen Peter einem Mitarbeiter in die Schuhe, was sich jedoch schnell als falsch herausstellen sollte. In der Folge beschlagnahmte die Polizei das Lieferauto des Mannes. Er musste Privatinsolvenz anmelden und hat nach eigener Aussage rund 20.000 Euro Schulden.
Zu neun Monaten Bewährung verurteilt
Richter Christoph Lehmann verurteilte den "Fachstraftäter für Verkehrsdelikte", so sein O-Ton, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und falscher Verdächtigung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Den Vorwurf der Unfallflucht hatte das Gericht aufgrund schwacher Beweislage zuvor eingestellt. Seinen Führerschein ist der Angeklagte mindestens ein weiteres Jahr los. Außerdem muss er 1000 Euro an die Kreisverkehrswacht berappen.
Auf der Anklagebank räumte der Mann die Vorwürfe über seinen Anwalt Patrick Schmidt aus Nürnberg ein. In seinem Strafregister stehen bereits vier Eintragungen – wegen Diebstählen und Verkehrsdelikten. Die Staatsanwältin beantragte eine einjährige Bewährungsstrafe. Der Verteidiger führte den "Rattenschwanz an Problemen" ins Feld, den sein Mandant habe, und sah eine sechsmonatige Bewährungsstrafe als ausreichend an.
Zudem sollte der Angeklagte seinen Transporter wiederbekommen, um wieder sein Unternehmen – mit einem angestellten Fahrer – führen zu können. Diesen Gefallen tat ihm der Vorsitzende. Er warnte den Verurteilten jedoch davor, sich wieder selbst hinters Steuer zu setzen, da sonst Bewährungswiderruf drohe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.