
"Es war Zufall, dass nichts passierte", tadelte der Vorsitzende Richter Christoph Lehmann am Mittwoch am Amtsgericht Haßfurt einen Angeklagten. Damit hatte er wohl mehr als recht. Denn der 44-Jährige aus dem Landkreis saß wegen zweier Vergehen auf der Anklagebank, die auch tödlich hätten enden können.
Im März vergangenen Jahres war der Mann mit später ermittelten 2,51 Promille Alkohol in der Blutbahn in Schlangenlinien über die Zeiler Straße in Haßfurt gefahren. Zeugen hatten die Polizei alarmiert. Diese hielt den Fahrer an einer Ampel an.
Mit rund 2,5 Promille in der Oberpfalz unterwegs
Bereits im Dezember 2023 war der Angeklagte dabei erwischt worden, als er auf der Bundesstraße B 299 in der Oberpfalz ebenfalls mit rund 2,5 Promille Alkohol im Blut fuhr. Einen Führerschein konnte er in beiden Fällen den Beamten nicht vorzeigen. Der war ihm bereits im Jahr 2022 nach einer weiteren Trunkenheitsfahrt abgenommen worden.
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten für die beiden Fahrten zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Seinen Führerschein ist er weitere zwei Jahre los. Als Auflage muss er 1000 Euro an die Caritas berappen und zudem die Suchtberatung aufsuchen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Trunkenheitsfahrt in Hofheim im April 2024
Es war bereits das zweite Mal, dass der Angeklagte innerhalb kurzer Zeit vor Gericht saß. Im August vergangenen Jahres nahm er schon einmal auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz. In Schlangenlinien war der Angeklagte am Abend des 30. April 2024 mit rund 2,3 Promille intus auf der Staatsstraße zwischen Rügheim und Hofheim gefahren.
In der Ringstraße in Hofheim kam er dann ebenfalls mehrmals auf die linke Fahrbahnseite. In der Johannisstraße überfuhr er fast eine Passantin, die dort auf dem schmalen Gehsteig unterwegs war. In der Jahnstraße in der Nähe der Realschule stoppte ein beherzter Motorradfahrer damals die Odyssee des Betrunkenen.
Für diese Fahrt erhielt der Angeklagte eine viermonatige Bewährungsstrafe, die der Richter nun wegen der zwei weiteren Fahrten aufstockte. Wegen weiterer Trunkenheitsstrafen hatte der 44-Jährige in der Vergangenheit bereits Geldstrafen erhalten.
Ein Ende der Alkoholfahrten ist in Sicht, zumindest wenn man der Einlassung des Angeklagten glaubt: Seit Mai vergangenen Jahres trinke er keinen Alkohol mehr, was er durch einen Abstinenznachweis des TÜV belegte. Sein Auto habe er verkauft, ließ er das Gericht wissen.