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Bamberg
Er soll mit rund 24 Kilogramm Rauschgift gehandelt haben: Drei Jahre Freiheitsstrafe für 20-Jährigen aus dem Haßbergkreis
Lange Zeit war der Angeklagte weder bei Polizei noch Justiz bekannt. Vor Gericht zeigte sich der 20-Jährige sich reumütig. Gereizt habe ihn vor allem das schnelle Geld.
Ein 20-Jähriger musste sich unter anderem wegen des unerlaubten Erwerbs von Cannabis vor dem Landgericht Bamberg verantworten. 
Foto: Daniel Karmann (Archivfoto) | Ein 20-Jähriger musste sich unter anderem wegen des unerlaubten Erwerbs von Cannabis vor dem Landgericht Bamberg verantworten. 
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 29.01.2025 02:40 Uhr

Das Landgericht Bamberg hat am Mittwoch einen 20-jährigen Arbeitslosen aus dem Landkreis Haßberge wegen bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis und unerlaubtem Erwerb von Cannabis zu einer Jugendstrafe in Höhe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil fiel am zweiten Verhandlungstag, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wie sich im Prozess herausstellte, soll der Angeklagte rund 18 Kilogramm Haschisch und sechs Kilogramm Marihuana in den Jahren 2023 und 2024 im Raum Frankfurt eingekauft und zum Großteil weiterverkauft haben. Bis zu seiner Festnahme am 1. August vergangenen Jahres war der 20-Jährige weder bei Justiz noch bei der Polizei bekannt.

Bei Wohnungsdurchsuchung über 15.000 Euro Bargeld gefunden

Bei der Wohnungsdurchsuchung im elterlichen Wohnhaus am gleichen Tag fanden die Ermittler unter anderem über 800 Gramm Haschisch, 1,2 Kilogramm berauschende Gummibärchen, eine Schreckschusswaffe, ein Messer sowie über 15.700 Euro Bargeld – mutmaßlich aus Drogenverkäufen. Die Beamten konfiszierten darüber hinaus einen Laptop und zwei Handys. Bei der Auswertung der Geräte kamen die umfangreichen Drogengeschäfte ans Licht.

In einem Rechtsgespräch hatte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag ein umfangreiches Geständnis angekündigt. Das Gericht stellte hierfür eine Freiheitsstrafe zwischen drei Jahren und drei Jahren und neun Monaten in Aussicht.

Auf der Anklagebank zeigte sich der 20-Jährige reumütig. Er schäme sich für seine Taten und betonte, dass seine Familie hinter ihm stehe, auch wenn die Hausdurchsuchung und Festnahme ein Schock für sie war. Wohl auch deshalb entschloss sich das Gericht für ein Strafmaß am untersten Rand der vereinbarten Spanne.

Täglicher Konsum wegen ADHS-Erkrankung

Nach eigenen Angaben hat er vor seiner Festnahme ein bis vier Gramm Cannabis täglich konsumiert, um damit seine ADHS-Erkrankung zu kurieren, wie der Angeklagte erklärte. Das Rauschgift habe ihm besser geholfen als Medikamente, gab er zu Protokoll. Darüber hinaus habe ihn das schnelle Geld gereizt. Im Gefängnis habe er laut der Jugendgerichtshelferin einen kalten Entzug durchgemacht, der ihm körperlich und psychisch stark zu schaffen gemacht habe.

Der Vorsitzende Richter Markus Reznik sagte, dass das konfiszierte Bargeld zur Begleichung der Verfahrenskosten verwendet wird, sowie für Wertersatz-Ansprüche, die auf den Angeklagten zukommen.

 
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