Zum ersten Mal in seinem Leben saß ein 82-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt. Der Vorwurf des Staatsanwalts: Mitte des Jahres soll der Senior beim Ausparken auf einem Parkplatz in Ebern mit seinem Pkw ein anderes Auto geschrammt haben und danach einfach weitergefahren sein.
Deshalb hatte der Mann im September dieses Jahres Post vom Gericht bekommen. Laut Strafbefehl sollte er eine Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro bezahlen, ebenso wurde ein Entzug der Fahrerlaubnis für acht Monate angedroht. Weil der Mann dagegen mit Hilfe seines Anwalts Einspruch einlegte, kam es nun zu einer öffentlichen Hauptverhandlung.
Geringere Geldstrafe, kürzeres Fahrverbot
Der Einspruch des 82-Jährigen war erfolgreich, denn die Geldstrafe wurde erheblich reduziert und die "führerscheinlose Zeit" auf einen Monat verkürzt und in ein einfaches Fahrverbot umgewandelt. Es gibt folgenden Unterschied zwischen einem "Fahrverbot" einerseits und der "Entziehung beziehungsweise Sperre der Fahrerlaubnis" andererseits:
Während man bei Ersterem quasi automatisch nach einer bestimmten Zeit den Führerschein wieder zurückbekommt, muss man bei Fahrerlaubnis-Entzug nach Ablauf einer Sperrfrist bei der Kfz-Zulassungsstelle eben diese Fahrerlaubnis wieder neu beantragen. Das aber ist häufig mit weiteren Kosten verbunden, weil in vielen Fällen die Zulassungsstelle auf einer neuen Fahrprüfung und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) besteht.
Im vorliegenden Fall des 82-Jährigen hätte somit ein "Entzug der Fahrerlaubnis" dazu geführt, dass der Senior wohl für den Rest seines Lebens auf einen Führerschein hätte verzichten müssen. Als der Richter ihn befragte, erklärte der Mann, dass er auf seinen fahrbaren Untersatz dringend angewiesen sei. Er lebe allein in seiner Wohnung und müsse sich mit Lebensmitteln und sonstigen Sachen selbst versorgen.
Vom Unfall "einfach nichts gemerkt"
Der Senior zeigte sich vor Gericht in einem guten geistigen Zustand. Lediglich sein Gehör mache ihm zu schaffen, weshalb er auf sein Hörgerät angewiesen sei. Auf den Unfallhergang angesprochen betonte der Mann, dass er "einfach nichts gemerkt" habe. Möglicherweise sei das dadurch bedingt gewesen, dass er damals kein Hörgerät getragen habe.
Dieses Versäumnis legte ihm der Vertreter der Anklage zur Last. Allerdings hielt ihm der Staatsanwalt auch zugute, dass der Mann jahrzehntelang völlig unfallfrei gefahren sei und strafrechtlich eine "blütenweiße Weste" habe. Er forderte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 1250 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten.
Richter Christoph Lehmann sprach von einer "geringen Strafbarkeit", reduzierte die Geldstrafe auf 625 Euro und verhängte lediglich ein Fahrverbot von einem Monat. Danach erhält der Mann seinen "Lappen" automatisch zurück. Obwohl sich der Angeklagte und sein Anwalt mit dem Ergebnis der Verhandlung sehr zufrieden zeigten, wurde der Richterspruch nicht sofort rechtskräftig. Doch es wird nicht damit gerechnet, dass der Staatsanwalt gegen das Urteil Berufung einlegt.