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Haßfurt/Zeil
Mit 1,66 Promille auf dem Fahrrad in Zeil unterwegs gewesen: Mann wegen Trunkenheitsfahrt vor Gericht
Der Radfahrer war im Juni stark alkoholisiert am Zeiler Stadtsee unterwegs und einer Polizistin aufgefallen. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten.
Nicht mit null, sondern mit 1,66 Promille war ein Mann im Juni in Zeil auf seinem Fahrrad unterwegs. Nun stand er deswegen in Haßfurt vor Gericht.
Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolfoto) | Nicht mit null, sondern mit 1,66 Promille war ein Mann im Juni in Zeil auf seinem Fahrrad unterwegs. Nun stand er deswegen in Haßfurt vor Gericht.
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 25.11.2024 02:32 Uhr

Was wohl einigen nicht klar ist: Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat, die man nicht nur mit dem Auto, sondern auch mit dem Fahrrad begehen kann. Die absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Einen arbeitslosen und mit Drogenproblemen kämpfenden Mann aus dem Landkreis Haßberge holte die Polizei im Juni dieses Jahres von seinem Rad, weil er sturzbetrunken mit diesem unterwegs war. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte den Radfahrer nun zu einer Geldstrafe von 450 Euro.

Das Ganze hatte sich am 17. Juni kurz nach 20 Uhr in Zeil ereignet. Der Mann war mit seinem Fahrrad am dortigen Stadtsee unterwegs, als eine Polizistin ihn bemerkte und kontrollierte. Dabei wurde klar, dass er stark alkoholisiert unterwegs war. Der Mann musste zur Blutentnahme mit auf die Polizeiwache kommen. Der festgestellte Blutalkoholwert lag bei 1,66 Promille. Zusätzlich wurden im Blut des Mannes 3,5 Nanogramm THC festgestellt, die von einem Joint stammten, sowie Spuren von Methadon, wie jetzt vor Gericht berichtet wurde.

Schwierige Lebenssituation von Verteidiger des Mannes angeführt

Verteidiger Bardo Meilinger hakte an diesem Punkt ein und verwies darauf, dass sein Mandant in ärztlicher Behandlung sei und regelmäßig Methadon verschrieben bekomme. Er schilderte ausführlich die schwierige Lebenssituation, in der sich sein Schützling befindet. Er sei zu 60 Prozent schwerbehindert und, seit er vor etlichen Jahren die Diagnose eines unheilbaren Krebses erhalten habe, sei er psychisch schwer angeschlagen.

Im Juni dieses Jahres hatte der Mann Post vom Amtsgericht erhalten. Laut damaligem Strafbefehl sollte er 35 Tagessätze zu je 80 Euro, also insgesamt 2800 Euro Geldstrafe zahlen. Dagegen legte er mit Hilfe seines Rechtsanwalts Einspruch ein. Der Angeklagte lebt aktuell von Bürgergeld.

Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, erklärte er, dass er nach seiner Schulzeit erst einmal Bäcker gelernt habe. Später habe er in verschiedenen Branchen gejobbt und schließlich eine Umschulung zum System-Informatiker gemacht. Als solcher sei er etliche Jahre beschäftigt gewesen. Dann aber sei er abgestürzt und auch zweieinhalb Jahre obdachlos gewesen.

2013 Führerscheinentzug wegen Neigung zur Rauschmittelsucht

Richter Christoph Lehmann betonte, dass der festgestellte Alkoholgehalt allein völlig ausreiche, um die absolute Fahruntüchtigkeit festzustellen. Alles andere sei rechtlich eher unerhebliches "Beiwerk". Ein einziger Eintrag findet sich im Vorstrafenregister des Mannes. Im November 2013 wurde ihm die Fahrerlaubnis "endgültig" entzogen. Die damalige Begründung lautete: Neigung zur Rauschmittelsucht.

Das dürfte auch heute noch ein Thema für ihn sein, denn er erklärte, dass er regelmäßig zur Suchtberatung gehe. Auf seinen jetzigen Alkoholkonsum angesprochen, sagte der Angeklagte, dass er zwar jeden Abend trinke, "aber keine Spirituosen".

Sein Rechtsanwalt unterstrich in seinem Plädoyer, dass der Beschuldigte "ein Schicksal zu tragen habe, das man niemandem wünscht". Die diagnostizierte Krebserkrankung, die wie ein Damoklesschwert über ihm schwebe, sei ein "psychischer Knackpunkt" für den Mann. Sein Mandant, bekräftigte er, sei beileibe kein Krimineller, sondern habe in seinem Leben viel mitgemacht.

Da der Angeklagte von Bürgergeld lebt, wurde das Strafmaß erheblich reduziert. Der Strafrichter setzte es auf insgesamt 450 Euro fest. Der Verurteilte und sein Anwalt waren mit dem Richterspruch nach eigenem Bekunden sehr zufrieden. Da der Staatsanwalt noch keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig.

 
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