
Nicht zum ersten Mal saß ein 19-jähriger Angeklagter aus dem nördlichen Landkreis am Dienstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ihn wogen schwer: In den Jahren 2022 und 2023 soll er insgesamt 1,2 Kilogramm Marihuana von einem anderen Drogenhändler gekauft haben, um es im Raum Haßfurt gewinnbringend weiterzuverkaufen. Auch zwei kleinere Drogengeschäfte im einstelligen Grammbereich legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last.
Nach vier Verurteilungen - unter anderem wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Drogenhandels - kam er am Dienstag ungeschoren davon. Das Jugendschöffengericht stellte das Verfahren ein, da es dem Angeklagten die Taten nicht nachweisen konnte.
Keine Angabe zu den Vorwürfen
Auf der Anklagebank ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Alexander Wessel verlauten, dass er keine Angaben zu den Vorwürfen macht.
Ins Rollen brachte das Verfahren ein heute 18-Jähriger, der mit dem Angeklagten über die Internet-Plattform Snapchat kommunizierte. In dem Chat ging es um Drogengeschäfte. Unter anderem fragte der 18-jährige Kunde, ob der Angeklagte "100 Gramm auschecken" könne, was dieser mit "Ja" beantwortete. Um einen Schlussstrich unter seine Drogenkarriere zu ziehen, zeigte der 18-Jährige der Polizei den Chat im vergangenen Jahr und brachte so die Ermittlungen ins Laufen.
Polizeibeamte durchsuchten daraufhin im Juli vergangenen Jahres die Wohnung des Angeklagten, der die Ordnungshüter mit Schimpftiraden aggressiv empfing, sodass ihm Handschellen angelegt werden mussten. In der Wohnung fanden die Beamten rund zwölf Gramm Marihuana, Cannabissamen und 175 Euro Bargeld.
Als der Belastungszeuge am Dienstag vor Gericht gegen den Angeklagten aussagen sollte, verließ ihn sein Erinnerungsvermögen. Die Worte: "ich weiß es nicht" benutzte er inflationsartig, zum Missfallen des Staatsanwalts und des Vorsitzenden Richter Christoph Gillot.
Staatsanwalt drohte mit Beugehaft
Um seinem Erinnerungsvermögen auf die Sprünge zu helfen, drohte der Staatsanwalt mit Beugehaft. Der Vorsitzende ordnete zusätzlich die wörtliche Protokollierung an und drohte dem Zeugen mit einer Anklage wegen uneidlicher Falschaussage. Doch auch dies half nicht gegen die scheinbare Amnesie des Zeugen, den nun wohl ein Verfahren erwartet.
Das Verfahren gegen den Angeklagten stellte das Gericht indes ein. Dem blieb so ein weiterer Gefängnisaufenthalt erspart. "Irgendwann kriegen wir Sie", gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Heimweg.