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Bamberg/Zeil
"Eine der verabscheuungswürdigsten Taten": 39-Jähriger muss wegen Mordversuchs an eigenem Baby lange in Haft
Mit schier unfassbarer Gewalt hat ein Mann aus Zeil versucht, sein eigenes Kind zu töten. Vor Gericht gestand er die Tat ein - und muss nun für fast acht Jahre in Haft.
'Sie haben ihrem Sohn das Böse gebracht': die Vorsitzende Richterin und Vizepräsidentin des Landgerichts Bamberg, Marion Schmidt. Am Montag verurteilte das Schwurgericht einen 39-Jährigen aus Zeil (Lkr. Haßberge) zu langer Haft.
Foto: Daniel Vogl | "Sie haben ihrem Sohn das Böse gebracht": die Vorsitzende Richterin und Vizepräsidentin des Landgerichts Bamberg, Marion Schmidt. Am Montag verurteilte das Schwurgericht einen 39-Jährigen aus Zeil (Lkr.
Udo Güldner
 |  aktualisiert: 13.12.2024 02:37 Uhr

"Er war grantig, dass ihm die nächste Frau abhandenkommt. Aber wenn man Frauen so behandelt, muss man sich darüber auch nicht wundern." In seinem Plädoyer versuchte Oberstaatsanwalt Michael Hoffmann das Motiv jener schrecklichen Tat zu ergründen. Warum hat ein 39-jähriger Mann aus dem Iran im April 2024 in seiner Wohnung in Zeil am Main (Landkreis Haßberge) seinen eigenen Sohn umbringen wollen? Ein hilf- und wehrloses zwei Monate altes Baby?

An diesem Montagvormittag ist der 39-Jährige vom Landgericht Bamberg unter anderem wegen Mordversuchs zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.

Oberstaatsanwalt: "Das Kind wie eine Sache behandelt"

Trotz mehrerer Faustschläge gegen den Kopf, trotz erheblicher Gewalt beim Umklammern des Schädels und obwohl er den Säugling aus zwei Metern Höhe zu Boden geworfen hatte, hatte das Baby aus schierem Zufall keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten. "Er hat das Kind wie eine Sache behandelt. Wir können heilfroh sein, dass die Polizei so schnell kam und sich auf einen Kampf einließ", sagte der Bamberger Oberstaatsanwalt.

Der Angeklagte, ein Bodybuilder und Fitness-Coach, soll in einer On-Off-Beziehung voller Eifersucht und Kontrollwahn seine Lebensgefährtin, die Mutter des Babys, geschlagen haben. Einen "gewalttätigen Muskel- und Auto-Poser, der gerne Schnaps trinkt", nannte ihn deshalb der Ankläger. Sollte der Angeklagte seine Alkoholsucht und die "kurze Zündschnur" nicht unter Kontrolle bringen, sei bei der nächsten schweren Straftat der Weg klar, sagte Hoffmann: "Dann kommt die Sicherungsverwahrung, womöglich bis zum Lebensende, und das ist lange."

Verteidiger plädiert für Unterbringung mit Therapie 

Ähnlich sah es Rechtsanwalt Aybora Akgün aus Nürnberg. "In meinem Mandanten schlummert etwas, und es kommt zutage, wenn er trinkt." Deshalb brauche es unbedingt eine mehrjährige Therapie, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. "Sonst sitzt er irgendwann wieder auf der Anklagebank."

Eine solche Unterbringung hatte im Prozess der psychiatrische Sachverständige, Dr. Thomas Wenske aus Möhrendorf, befürwortet. Der Angeklagte hatte bereits mehrfach im berauschten Zustand zugeschlagen und dabei unter anderem Frauen und ein vierjähriges Kind verletzt. Zeitweise habe er täglich bis zu drei Flaschen Schnaps getrunken, bis er umgekippt sei, hatte der 39-Jährige ausgesagt. 

Am ersten Prozesstag auf dem Weg in den Gerichtssaal: An diesem Montag verurteilte das Landgericht Bamberg einen 39-Jährigen aus Zeil am Mann wegen versuchten Mordes. 
Foto: Daniel Vogl, dpa | Am ersten Prozesstag auf dem Weg in den Gerichtssaal: An diesem Montag verurteilte das Landgericht Bamberg einen 39-Jährigen aus Zeil am Mann wegen versuchten Mordes. 

Am Ende verurteilte das Schwurgericht den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf vier Vollstreckungsbeamte beim Kampf um das Kind, Beleidigung einer Polizistin, vorsätzlicher Körperverletzung zweier Polizeibeamter, sowie Verstößen gegen die Dopingmittel-Mengen-Verordnung. Dabei ging es um Steroide und Testosteron-Präparate, die man in großer Menge in der Küche der Wohnung in Zeil gefunden hatte.

Umfassendes Geständnis ersparte der Mutter des Babys eine Aussage vor Gericht

Eine Haftstrafe in zweistelliger Höhe verhinderte der Angeklagte durch ein umfassendes Geständnis, das seiner ehemaligen Lebensgefährtin eine erneute, quälende Zeugenaussage ersparte. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Hintergrund ist die Alkoholabhängigkeit des Mannes, die spürbare Folgen auf sein Leben hatte: mehrere Arbeitsplatzverluste, einige gescheiterte Beziehungen und eine Vielzahl an Straftaten. Die Maßnahme zur Sicherung und Therapie in einer geschlossenen Abteilung eines Bezirkskrankenhauses kann bis zu zwei Jahre dauern.

Richterin: Völlige Missachtung des Lebensrechtes des Babys

"Das war eine der verabscheuungswürdigsten Taten, die wir jemals zu verhandeln hatten", sagte die Vorsitzende Richterin Marion Schmidt. Das Gericht habe sowohl den Tötungsvorsatz, als auch das Mordmerkmal des "niedrigen Beweggrundes" in der völligen Missachtung des Lebensrechtes des Babys gesehen. Der eifersüchtige Angeklagte habe seinen ganzen Frust und seine Wut an dem hilflosen Säugling ausgelassen.

"Die Tat ist menschlich nicht nachvollziehbar und durch nichts zu rechtfertigen."
Die Vorsitzende Richterin Marion Schmidt beim Urteilsspruch

"Sie wollten damit die Mutter bestrafen und das Kind beseitigen, das Sie als Ursache allen Unglücks ausgemacht hatten", sagte die Richterin. Weil er den kleinen Sohn von Beginn an nicht gewollt hätte, habe der 39-Jährige wohl geglaubt, das Recht zu haben, das Baby zu beseitigen. "Die Tat ist menschlich nicht nachvollziehbar und durch nichts zu rechtfertigen", erklärte Schmidt. "Sie hätten als Vater das Böse der Welt von Ihrem Sohn fernhalten müssen. Stattdessen haben Sie ihm das Böse gebracht". Der Angeklagte habe nun die Chance, sein Leben zu ändern, sagte die Richterin: "Sie müssen an sich arbeiten".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • Traudel Goodrick
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  • Elisabeth Sauer
    Mir rätselhaft, wie Frauen immer wieder auf solche widerlichen Typen hereinfallen können und eine Beziehung beginnen.
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  • Susanne Roos
    Keine acht Jahre wegen Mordversuchs mit gefährlicher Körperverletzung an einem Baby (u. a.) ist lange?
    Nicht lange genug.
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  • Edith Kram
    Gastkommentar Gerhard Fleischmann.

    Liebes Gericht, warum wieder nur Glacéhandschuhe für einen Straftäter mit Migrationshintergrund?

    Warum nur einen Warnschuß für einen Mann, der bereits wegen Gewalttaten vorbelastet war und ein wehrloseses Kind fast zu Tode gequält hat?

    Ist es für einen Richter oder eine Richterin so schwer zu entscheiden, wo eine Gewalttat endet und eine Menschen verachtende Handlung beginnt?

    Alkoholsucht, Dopingmittel und krankhafte Eifersucht - eskaliert in tätlichen Handlungen, die bei einem Bodybuilder noch einmal in einem anderen Licht zu sehen sind.
    Allerdings nicht einem Licht, dass diese Umstände als Schuld mildernd beleuchtet, sondern eine Person, die in ihrer gesitgen Einsicht und Handlungsfähig jede Empathie für andere Menschen verloren hat.
    Ob man das in etwa 5 Jahren (bei guter Führung und "gezeigter Reue") "heilen" kann oder ob da erst recht eine "Kampfmaschine mit niedriger Hemmschwelle" freigelassen wird?

    Deshalb lebenslänglich - egal wie und wo!
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  • Susanne Roos
    Es ist mir - mit Verlaub - sch...egal, wo der Täter her kommt Solche Ungeheuer entspringen ja leider zuweilen auch heimischem Boden.
    Auf jeden Fall sollte so jemand nie mehr Gelegenheit kriegen, andere zu drangsalieren oder zu quälen.
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  • Karl Weikert
    Im Iran steht hierauf die Todesstrafe
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  • Georg Ries
    weiß man`s?
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  • Harald Goreis
    Nach Verbüßung der Haftstrafe sofort in den Iran abschieben. Solche Menschen brauchen wir hier nicht!
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