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Haßfurt
"EBN" statt "HAS": Mann fuhr vier Jahre mit falschem Kennzeichen, jetzt stand er vor Gericht
Der 57-Jährige hatte sein Auto mit seinem Wunschkennzeichen "EBN" angemeldet. Doch die Fahrzeugpapiere sagten etwas anderes. Warum das Ganze vor Gericht endete.
Der Halter eines Fahrzeugs musste sich jetzt wegen Kennzeichenmissbrauchs vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten.
Foto: René Ruprecht (Archivfoto) | Der Halter eines Fahrzeugs musste sich jetzt wegen Kennzeichenmissbrauchs vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 06.03.2025 02:41 Uhr

2020 hatte ein heute 57-Jähriger aus dem Landkreis sein Auto mit seinem Wunschkennzeichen "EBN" angemeldet, das dachte er zumindest. Er ließ das Schild mit dem Kürzel für Ebern anfertigen und schraubte es samt TÜV-Plakette auf sein Auto. Auf die Fahrzeugpapiere schaute er nicht – ein Fehler, denn darauf war das Fahrzeug mit "HAS" angemeldet worden.

Bei einer Fahrzeugkontrolle wies ihn 2021 ein Polizeibeamter auf die falschen Nummernschilder hin und forderte den Fahrer auf, sie zu wechseln. Dies unterließ der 57-Jährige jedoch, mit der Folge, dass ein weiterer Polizeibeamter im Juli vergangenen Jahres die Schilder vom parkenden Auto abmontierte und Anzeige erstattete wegen Kennzeichenmissbrauchs.

Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt

In der Folge erhielt der Autohalter einen Strafbefehl über 1500 Euro, gegen den er Einspruch einlegte, und sich daher am Mittwoch am Amtsgericht in Haßfurt verantworten musste. "Lesen können Sie doch?", fragte ihn dort der Vorsitzende Richter Christoph Lehmann und verwies den Mann auf den Inhalt der Zulassungsbescheinigung mit dem Kennzeichen "HAS". Der Angeklagte warf ein, dass es sich um ein Versehen der Zulassungsstelle handeln müsse.

Das könne so sein, meinte der Richter. Jedoch spätestens im Jahr 2021 hätte der Fahrzeughalter handeln müssen, als ihn ein Polizist auf die falschen Schilder hinwies. Der Sachverhalt sei eindeutig. "Sie spielen hier mit dem Feuer", warnte der Richter den Angeklagten, der jedoch seinen Einspruch nicht zurücknahm, sondern auf die Durchführung der Beweisaufnahme bestand.

"Das ist hier kein Wunschkonzert"

"Dann habe ich all die Jahre Steuer und Versicherung auf das falsche Kennzeichen bezahlt", argumentierte er. Den Vorwurf des Missbrauchs verstehe er daher nicht. Er schlug deswegen eine Einstellung des Verfahrens vor, was der Vorsitzende mit den Worten "Das ist hier kein Wunschkonzert" konterte.

Auch die Staatsanwältin zeigte sich nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu 40 Euro, also 1200 Euro – immerhin niedriger als die Summe im Strafbefehl. Doch der Richter ging noch darüber hinaus.

Er verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu 45 Euro, also 1800 Euro, die somit noch über den Strafbefehl hinausgeht. "Jeder Zehnjährige weiß: Wenn die Polizei sagt, etwas passt nicht, dann muss ich mich darum kümmern", argumentierte Lehmann. "Sie suchen ständig die Fehler bei anderen."

 
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Kommentare
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  • Peter Koch
    In vier Jahren muss man mindestens ein mal zum TÜV oder so. Da hätte der Schwindel eigentlich auffliegen müssen.
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  • Alexander Hopf
    Richtig so...
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