
Verpackte und etikettierte Markenkleidung sowie hochwertige Markenschuhe und -taschen im Wert von über 6200 Euro haben Polizeibeamte bei einer Wohnungsdurchsuchung im Maintal im Juli letzten Jahres sichergestellt. Nach Überprüfung der EAN (Europäische Artikelnummer) auf den Etiketten stellte sich heraus, dass die Ware einem Textilbetrieb aus Haßfurt gehört. Laut Recherchen einer Ermittlungsgruppe der Polizeistation Haßfurt erhielt ein Mitarbeiter des Textilbetriebs 400 Euro dafür, dass er die Ware aus dem Betrieb herausschmuggelt.
Am Mittwoch musste sich ein Ehepaar am Amtsgericht verantworten, das laut Anklageschrift geplant hatte, die Ware per Internet zu verkaufen. Darüber hinaus soll das Paar bereits im November 2023 ein gestohlenes Kleidungsstück per Ebay verkauft haben.
Schuld des Mitarbeiters konnte nicht nachgewiesen werden
Den beiden vorbestraften Angeklagten, die keine Aussage machten, standen vor Gericht zwei Pflichtverteidiger zur Seite, da ihnen Freiheitsstrafen von über einem Jahr drohten. Eine 20-jährige Nachbarin der Angeklagten gab im Zeugenstand an, dem Angeklagten dabei geholfen zu haben, die Ware "weit unter Originalpreis" ins Internet zu stellen.
Ein ermittelnder Polizeibeamter sagte, die Ware habe sich in Kartons im Wohnzimmer der Wohnung befunden. Das Verfahren gegen den Mitarbeiter des Textilbetriebs sei eingestellt worden, da ihm eine Schuld nicht nachgewiesen werden konnte. Der Angeklagte habe bei der Wohnungsdurchsuchung angegeben, die Ware stamme vom "Flohmarkt aus Haßfurt", was jedoch unrealistisch gewesen sei, da es sich um Originalware und keine gefälschte Ware gehandelt habe.
In einem Kleiderschrank der Wohnung fanden die Beamten auch ein Kleid und zwei Anzüge mit Etiketten. Auf die Schliche kam die Polizei dem Paar durch eine Anzeige eines Kunden des Paares, der mit einem Kauf nicht zufrieden war.
Beide Angeklagte bereits in der Vergangenheit verurteilt
Beide Angeklagte sind keine Unbekannten bei Gericht. Die 31-jährige Ehefrau wurde wegen Beihilfe im Drogenhandel schon zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ihr 33-jähriger Ehemann wurde wegen Verkehrsdelikten, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung bereits zu Geldstrafen verurteilt.
Zu einer erneuten Verurteilung der Eheleute reichte es dem Gericht diesmal jedoch nicht, da die "Vortat" des Mitarbeiters des Textilbetriebs nicht nachgewiesen ist. Der "Beschaffungssachverhalt" sei nicht geklärt, argumentierte einer der Verteidiger.
2500 Euro für den Verein "Busenfreunde Ebern"
"Die Sache stinkt", stellte der Vorsitzende Richter Patrick Keller fest. Dennoch ließ es sich auf eine Einstellung des Verfahrens ein. Als Auflage muss das Paar 2500 Euro an den Verein "Busenfreunde Ebern" zahlen, der Betroffenen von Brustkrebs zur Seite steht. Der Textilbetrieb hat die beschlagnahmte Markenware wieder zurückerhalten.