
Wenn Zeils Bürgermeister Thomas Stadelmann (SPD) auf die verbleibenden eineinhalb Jahre seiner Amtszeit blickt, der 61-Jährige wird bei der Kommunalwahl 2026 nicht mehr antreten, spricht er von einem "Herzenswunsch", den er sich und seiner Bürgerschaft bis dahin noch erfüllen möchte. Stadelmann will noch als Rathauschef die Zukunft der Alten Schule in Krum sichern. So, wie er es schon vor seiner ersten Wahl im Jahr 2010 versprochen hatte.
Zukunft sichern bedeutet: Eine neue Eigentümerin, einen neuen Eigentümer finden, die das einstige königlich-bayerische Schulhaus sinnvoll nutzen. Was bisher daran gescheitert ist, dass es um das Gebäude herum weder Garten noch Parkplätze gibt und die Stadt auf "dubiose Anfragen" nicht reagiert. Und schließlich, weil die einstige Dorfschule unter Denkmalschutz steht. Die Stadt Zeil selbst findet keine Nutzung für ihre Immobilie, insbesondere, seit das Antoniusheim im Krum gewissermaßen zum Bürgersaal ausgebaut wurde.

Unter Denkmalschutz steht auch das "Kunsthaus" in Haßfurt, jenes imposante Wohn- und Geschäftshaus in der Hauptstraße 35, das – wie die Schule in Krum – im Eigentum der Kommune ist, hier eben der Kreisstadt. Wer sich für die Stadtpolitik von Haßfurt interessiert, der weiß, dass man hier seit Jahren, seit die Pläne für ein Museum für den Künstler Herman de Vries geplatzt sind, nach einer fruchtbaren Verwendung für das Kunsthaus sucht. Eine zündende Idee hatte bisher niemand.
Deshalb haben die Alte Schule in Krum und das Kunsthaus in Haßfurt etwas gemeinsam: Beide Denkmäler sind in einer besonderen Immobilienplattform gelistet, sprich auf der Denkmal-Börse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. 31 Baudenkmäler aus Unterfranken sind hier aktuell (Stand Anfang Dezember 2024) aufgeführt, vom kleinen Handwerkerhaus wie das Stadthaus in Burgkunstadt bis zum Kloster wie dasjenige in Heidenfeld.
Ein weiteres Schmuckstück: das Wasserschloss in Knetzgau
Und auf dem Gebiet des Landkreises Haßberge steht auf der Denkmal-Börse noch ein weiteres Schmuckstück zum Verkauf, in diesem Falle von privater Hand: Das ehemalige Knetzgauer Wasserschloss mit 6000 Quadratmeter Grund nahe dem Main, in dem einst sogar Johann Caspar Degen wohnte, der als Abt des Klosters Ebrach die Silvaner-Rebe nach Franken brachte. Altehrwürdige Gemäuer also, allerdings stark renovierungsbedürftig. Zu allen drei Objekten gibt es ausführliche und reichlich bebilderte Dossiers, die die Immobilien, ihren Zustand und ihre Historie beschreiben. Auch, was die Liegenschaften kosten sollen, ist aufgeführt. Verhandlungsbasis für die Alte Schule in Krum sind 99.000 Euro, für das Haßfurt Kunsthaus und das Knetzgauer Wasserschloss je 250.000 Euro.
Warum betreibt der Freisstaat eine eigene Denkmal-Börse?
Dem Landesamt für Denkmalpflege ist sehr daran gelegen, "für stark sanierungsbedürftige Gebäude neue Eigentümer zu finden, die sich für eine denkmalgerechte Sanierung interessieren", schreibt Katharina Schmid, Pressesprecherin der Behörde. Die Plattform richte sich an Menschen, die ein hohes Interesse an Baudenkmälern haben.
Schmid lässt wissen, dass es die Denkmal-Börse seit 2003 gibt. Die Vermittlungsrate sei in den letzten Jahren bei rund 60 Prozent gelegen. Statistisch gesehen bedeutet das: Auch das Knetzgauer Wasserschloss, das Haßfurter Kunsthaus und die Alte Schule in Krum haben durchaus Chancen auf eine bessere Zukunft. Die Redaktion wollte von der Pressesprecherin wissen, worauf es für Interessenten ankommt.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Für die drei genannten Denkmäler bestehen einige Fördermöglichkeiten, sagt Schmid: Die Unterfränkische Kulturstiftung und das Landesamt für Denkmalpflege bieten ihr zufolge Förderungen des sogenannten denkmalpflegerischen Mehraufwands an, die Bayerische Landesstiftung des sogenannten ortsbildprägenden Anteils. Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fördere wichtige denkmalpflegerische Projekte im Landkreis mit. "Diese Fördermöglichkeiten können mit lokalen Programmen der Kommunen, einer Allianz oder der Städtebauförderung kombiniert werden" erklärt die Pressesprecherin.
Auch der erste Schritt, eine Voruntersuchung des Baudenkmals, mit dem Ziel, "dieses auf Herz und Nieren zu prüfen" und die Machbarkeit der Nutzung und die Kosten für die Instandsetzung und Nutzung belastbar zu ermitteln, werde vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in der Regel gut gefördert. Und: Für die in Abstimmung mit dem BLfD in das Baudenkmal investierten Kosten für Baumaßnahmen kann nach Abschluss der Maßnahme auch eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden. Damit können laut Schmid diese Kosten zu 90 beziehungsweise 100 Prozent bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden, prozentual über 12 Jahre, als Absetzung für Abnutzung (AfA).

Ist es sinnvoll, wenn die Interessenten Bausachverständige einschalten?
Ja, unbedingt, findet Katharina Schmid. Expertinnen oder Experten untersuchten in der schon erwähnten Voruntersuchung das Baudenkmal, zum Beispiel auf den Zustand des Gebälks und Fachwerks, den Zustand der Steinteile und der Putze sowie die beste Unterbringung der Nutzung und dafür notwendigen Haustechnik. "Je größer und komplexer das Baudenkmal ist und je größer die Schäden, desto wichtiger ist es, eine solche große Entscheidung auf Grundlage von Fakten zu treffen" erklärt Schmid. Dabei sei es wichtig, dass die Sachverständigen Erfahrung mit historischer Bausubstanz haben und Referenzen vorzeigen können.
Wie finde ich Handwerksbetriebe, die sich mit alter Bausubstanz auskennen?
"Sie haben das Glück, dass es im fachwerk- und denkmalreichen Landkreis Haßberge zahlreiche Planer und Handwerksfirmen gibt, die viel Erfahrung und gute Referenzen bei der Denkmalinstandsetzung haben", lautet die Antwort aus dem BLfD. Pressesprecherin Schmid verweist darauf, dass in den letzten Jahren zahlreiche Baudenkmäler saniert worden seien. Die Eigentümerinnen und Eigentümer berichteten in der Regel gerne über die gemachten Erfahrungen und die beauftragten Handwerker und Firmen.
Die Öffentlichkeit erfahre von den sanierten Objekten oftmals durch Medienberichte über Verleihung von Auszeichnungen wie der Denkmalpreis der Unterfränkischen Kulturstiftung. Zudem: "Handwerksbetriebe mit Referenzen im Denkmalbereich können auch die Kammern, Berufsverbände, Kommunen und die Untere Denkmalschutzbehörde benennen", schreibt das BLfD.