
Das Landratsamt Haßberge reagiert erneut auf die Corona-Proteste im Landkreis. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Dienstagnachmittag hervor. Demnach schränkt die Behörde mit einer zusätzlichen Allgemeinverfügung "geplante, nicht angemeldete öffentliche Versammlungen ohne Veranstalter" weiter ein. Die Vorgaben sollen bis 19. Januar gelten.
Laut der Pressemitteilung gelten für als "Spaziergang" getarnte Protestzüge gegen die Coronamaßnahmen künftig noch strengere Auflagen: So sind die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer "durchgängig zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – entweder medizinische OP-Maske oder FFP2-Maske – verpflichtet". Zudem sind Proteste in geschlossenen Ortschaften in Zukunft "ausschließlich stationär" und "ohne Aufzug", also als vermeintlicher Spaziergang, zulässig. Wo genau die Versammlungen stattfinden dürfen, legt das Landratsamt demnach künftig in gesonderten Verfügungen fest.
Landratsamt Haßberge verschärft auch in Ebern die Maßnahmen
Die Maßnahmen des Landratsamt Haßberge richten sich vor allem gegen Demonstrationszüge in Ebern. Dort waren in den vergangenen Wochen wiederholt mehrere hundert Menschen gegen die Corona-Politik auf die Straße gegangen. Unter ihnen auch Personen, die laut Verfassungsschutz rechtsextremen Gruppierungen angehören. Auch für diesen Mittwoch ist wieder ein sogenannter "Spaziergang" geplant. In den entsprechenden Foren hatten Anhänger der Proteste angekündigt, sich nicht an die bereits bestehende Allgemeinverfügung halten zu wollen.
Für diesen Aufzug verschärft das Landratsamt nun die Maßnahmen deutlich: So sei die Versammlung am Mittwoch, 5. Januar, ausschließlich auf dem Gelände des Altstadtparkplatzes, Am Bahnhof, Obere Fläche, möglich. Zudem dürfe die Demonstration nur zwischen 18.30 und 20 Uhr stattfinden. Bei der jüngsten Versammlung am vergangenen Mittwoch hatten rund ein Drittel gegen die Auflagen verstoßen und hatte den Protestzug trotz Verbotes fortgesetzt.
Die gesamte Verfügung finden sie hier.