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Haßfurt
Corona im Haßbergkreis: Wann man nach Impfung mit Johnson & Johnson als geboostert gilt
Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, der ist nicht optimal vor Corona geschützt. Was diese Personen tun müssen, um als geboostert zu gelten, erklärt das Gesundheitsamt.
Wer mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erstgeimpft wurde, gilt noch lange nicht als geboostert. Um diesen Status zu erhalten, sind weitere Impfungen nötig.
Foto: Wolfgang Kumm | Wer mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erstgeimpft wurde, gilt noch lange nicht als geboostert. Um diesen Status zu erhalten, sind weitere Impfungen nötig.
Markus Erhard
Markus Erhard
 |  aktualisiert: 26.02.2024 23:31 Uhr

Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut im Landkreis Haßberge am Mittwoch 246,8 und ist somit im Vergleich zum Vortag (217,1) deutlich angestiegen. Das meldet das Gesundheitsamt Haßberge am Mittwochnachmittag. Zudem gibt es laut dem Papier 39 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhe sich die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 8781. Die Omikron-Variante sei im Landkreis bislang 69-mal bestätigt worden. 8359 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen, heißt es weiter. Somit sind aktuell 305 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert.

Sechs Corona-Patienten aus dem Landkreis liegen derzeit stationär in Kliniken, aber intensivmedizinische Betreuung sei bei diesen Patienten nicht nötig. Nichts geändert hat sich an der Anzahl von 117 Menschen aus dem Landkreis, die seit Beginn der Pandemie vor inzwischen fast zwei Jahren an oder mit dem Coronavirus gestorben sind. In häuslicher Isolation befinden sich 140 enge Kontaktpersonen.

Was folgt nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson?

Zum Umgang mit Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ihre Erstimpfung erhalten haben, gibt es deutschlandweit unterschiedliche Regelungen. Laut der Mitteilung aus dem Gesundheitsamt gilt in Bayern für diesen Personenkreis: Um den Status „geboostert“ zu erhalten (von 2 G+ umfasst) sind insgesamt drei Impfungen notwendig: Nach der ersten Dosis Johnson & Johnson sei gemäß Stiko-Empfehlung frühestens vier Wochen später eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff möglich. Die Drittimpfung (Booster), ebenfalls per mRNA-Impfstoff, könne frühestens drei Monate danach erfolgen. Die Person zählt ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung als geboostert.

Optimaler Schutz nur mit mRNA-Booster

Obwohl man bereits mit nur einer Impfdosis des Vakzins von „Johnson & Johnson“ als vollständig geimpft gelte, sei die Schutzwirkung etwas geringer und nehme schneller ab als bei anderen Impfstoffen. Aus diesem Grund empfehle die Stiko, diese Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren.

Wie das Gesundheitsamt weiter ausführt, seien die beiden verfügbaren mRNA-Impfstoffe, also Comirnaty von Biontech/Pfizer und Spikevax von Moderna, laut dem Ärzteverein Haßberge und der ärztlichen Leiterin des Impfzentrums Königsberg für eine Booster-Impfung gleichermaßen geeignet. Sie seien außerdem zugelassen und hochwirksam.

In Studien zur Auffrischung hätten sich keine wesentlichen Unterschiede im Impferfolg ergeben, sodass beide Impfstoffe problemlos eingesetzt werden könnten – auch wenn die ersten Impfungen mit einem andren Impfstoff durchgeführt wurden. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Für Menschen unter 30 Jahren und für Schwangere empfelhe die STIKO sowohl zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischung ausschließlich den Einsatz des Biontech-Impfstoffs.

Bürgertelefon: Fragen rund um das Coronavirus beantworten montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons unter Tel.: (09521) 27-600.

 
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