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Kreis Haßberge
Corona im Haßbergkreis: Inzidenz erreicht neuen Allzeithöchstwert
Wo gelten welche Regeln für den Zugang? Das Landratsamt Haßberge informiert über Lockerungen, die ab sofort in Kraft treten.
Foto: René Ruprecht | Wo gelten welche Regeln für den Zugang? Das Landratsamt Haßberge informiert über Lockerungen, die ab sofort in Kraft treten.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 09.02.2024 11:44 Uhr

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge zuletzt gefallen war, hat sie am Donnerstag wieder einen deutlichen Sprung nach oben gemacht. Laut Robert Koch-Institut liegt sie nun bei einem Wert von 1893,8. Das ist ein Anstieg um fast 130 Punkte im Vergleich zum Vortag. Damit erreicht die Inzidenz im Haßbergkreis einen neuen Allzeithöchstwert.

354 neue Fälle innerhalb eines Tages

Auch die Zahl der festgestellten Neuinfektionen, die das Gesundheitsamt meldet, ist mit 354 (Stand: Donnerstag, 14 Uhr) sehr hoch. Damit gibt es seit Beginn der Pandemie insgesamt 15 033 bestätigte Corona-Fälle im Landkreis Haßberge. In 13 014 dieser Fälle sind die Betroffenen wieder genesen, 122 Menschen sind im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben.

Demnach sind aktuell 1897 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises nachweislich mit dem Virus infiziert. Von ihnen müssen 19 stationär im Krankenhaus behandelt werden, in einem Fall ist die Erkrankung so schwer, dass eine Behandlung auf der Intensivstation nötig ist. 451 enge Kontaktpersonen und Reiserückkehrer befinden sich nach Angaben des Landratsamtes Haßberge in häuslicher Isolation.

Erstmal gibt es die zweite Auffrischungsimpfung

Weiter berichtet die Behörde über den aktuellen Stand der Impfungen. Demnach haben bislang 59 614 Bürgerinnen und Bürger eine Grundimmunisierung erhalten, das entspricht einer Impfquote von 70,63 Prozent. In dieser Zahl sind allerdings auch Personen enthalten, die eine Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson erhalten haben. Von diesem hieß es lange, dass eine Spritze für den vollständigen Impfschutz ausreichen würde. Doch seit Mitte Januar zählen Personen, die nur eine Johnson & Johnson-Dosis erhalten haben, nicht mehr als vollständig geimpft.

44 799 Bürgerinnen und Bürger haben eine Auffrischungsimpfung erhalten, das sind 53,08 Prozent der Bevölkerung. Seit dieser Woche kommt in der Presseinformation zur Impfquote eine neue Zahl dazu: Laut Landratsamt haben 87 Personen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten. Das entspricht 0,10 Prozent der Bevölkerung.

Neue Regeln: Lockerungen treten in Kraft

Weiter berichtet das Landratsamt über Änderung der Corona-Regeln für die Bevölkerung. So werden die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte ersatzlos gestrichen. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben hingegen unverändert bestehen. Beim Zugang zu Kultur- und Sportveranstaltungen sowie zu Freizeiteinrichtungen wird die 2G-Plus-Regel durch normales 2G abgelöst. Das bedeutet: Wer vollständig geimpft ist, braucht beim Einlass keinen zusätzlichen Test vorzulegen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

Die 3G-Regel gilt künftig für den Zugang zu Museen, Bibliotheken und Fitnessstudios. Auch die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles wie einem Blasorchester oder einer Theatergruppe ist unter 3G-Bedingungen möglich, ebenso wie die eigene aktive sportliche Betätigung. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt. Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.

 
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