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Haßfurt
Bierflasche auf Kopf zertrümmert: Angeklagter kommt glimpflich davon
Der Besuch einer Diskothek hatte im April vergangenen Jahres für einen 19-Jährigen schmerzhafte Folgen. Das Amtsgericht Haßfurt beschäftigte sich jetzt mit dem Fall.
Ein junger Mann musste sich in dieser Woche am Amtsgericht (Archivbild) in Haßfurt verantworten, weil er einem anderen mit einer Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen hatte.
Foto: René Ruprecht | Ein junger Mann musste sich in dieser Woche am Amtsgericht (Archivbild) in Haßfurt verantworten, weil er einem anderen mit einer Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen hatte.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:09 Uhr

Am Ende eines Strafprozesses am Dienstag am Amtsgericht in Haßfurt hatte ein 19-jähriger Angeklagter aus dem Landkreis Glück, dass er "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Denn auch eine Verurteilung wegen einer lebensgefährlichen Handlung hatte im Raum gestanden.

Mit einer Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen

Am 30. April vergangenen Jahres schlug der damals 18-Jährige in einer Diskothek im Landkreis Haßberge von hinten einem 19-Jährigen eine Bierflasche auf den Hinterkopf, sodass die Flasche zerbrach. Das Opfer erlitt eine Platzwunde am Kopf, wurde kurzzeitig bewusstlos und litt danach, wie vor Gericht ausgesagt, monatelang unter Verfolgungsangst. Er leide immer noch unter Schlafproblemen und Kopfschmerzen, sagte der Geschädigte im Zeugenstand.

Jugendrichter Christoph Gillot verurteilte den Angeklagten nach Jugendrecht zu einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro, zahlbar an den Verein für Bewährungshilfe und soziale Integration. Zudem muss der Verurteilte fünf Gespräche mit Pädagogen führen, die ihn auf den rechten Weg bringen sollen.

Auf der Anklagebank räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger seine Schuld ein und entschuldigte seinen Fehltritt. Er sei angetrunken gewesen und habe einem Freund helfen wollen, der sich mit einem anderen Disko-Besucher stritt. Er sei wenige Tage später selbst zur Polizei gegangen und habe die Tat zugegeben.

Nasenbeinbruch und blaues Auge nach Schlägerei

Für den Geschädigten blieb der Schlag auf den Kopf an jenem Abend nicht die einzige Verletzung, wie vor Gericht berichtet wurde. In einer Schlägerei mit einem weiteren Disko-Besucher erlitt er einen Nasenbeinbruch und ein blaues Auge und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Schläger wurde jedoch eingestellt, da ein eindeutiger Tatnachweis nicht möglich war. Zu unklar seien die Zeugenaussagen. Zudem stand Notwehr im Raum, da der Geschädigte selbst möglicherweise zuerst zugeschlagen hatte.

Der Angeklagte indes ist vor Gericht nicht ganz unbekannt, wie aus der Verhandlung hervorging. Im Jahr 2019 wurde er wegen Sachbeschädigung zur Leistung von Arbeitsstunden verurteilt. Damals hatte er zusammen mit anderen Jugendlichen Autos zerkratzt.

Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger plädierten auf 1000 Euro Geldauflage sowie die Gesprächsstunden, was der Vorsitzende so übernahm. Die Tat bezeichnete er als "saugefährlich". Der Schlag mit der kleinen, stabilen Bierflasche hätte auch tödliche Hirnverletzungen zur Folge haben können. "Das darf nicht mehr passieren", redete er dem 19-Jährigen ins Gewissen. Der akzeptierte ebenso wie die Staatsanwältin das Urteil, das somit rechtskräftig ist.

Ganz ausgestanden ist die Sache für den Verurteilten aber noch nicht. Denn der Geschädigte will über einen Anwalt Schmerzensgeld einfordern.

 
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