
Das Gebiet rund um die ehemalige Kaserne Ebern lädt zu langen Spaziergängen in der Natur ein. Wer will, kann dort auf Rundwanderwegen die Vielfalt der Natur genießen und eine Pause vom Alltag nehmen. Doch diese Idylle wurde nun gestört. Der Grund: Der Naturpark Haßberge legte im dortigen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet zwei sogenannte "Feuchtbiotope" an, welche künftig Arten wie der Gelbbauchunke eine Heimat bieten sollen. Auf den ersten Blick eine gute Sache für die Natur, die auch Anklang bei Naturschützerinnen und -schützern finden sollte.
"Allerweltstümpel" statt wertvoller Feuchtwiese
Doch der BUND Naturschutz Ebern sieht den "Tümpelbau" als das genaue Gegenteil an. Er beklagt, dass eine unter Schutz stehende Feuchtwiese für einen, wie der Vorsitzende Klaus Mandery es nennt, "Allerweltstümpel" weichen musste. Denn die Feuchtwiese war eine besondere: Hier soll zuvor das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) zu finden gewesen sein. Dies ist eine gefährdete Orchideenart, deren weltweites Vorkommen laut BUND Naturschutz Bayern zwischen zehn bis dreiunddreißig Prozent in Deutschland liegt.
Weshalb die Wiesenblume zu einer "Pflanzenart nationaler Verantwortlichkeit" ernannt und als besonders schützenswert eingestuft wurde. Durch den "Tümpelbau" sei die bedrohte Orchideenart an diesem Standort vollständig zerstört worden. Darüber hinaus habe die Wiese vielen weiteren Arten einen Lebensraum geboten. Für Klaus Mandery kann das angelegte Feuchtbiotop nicht im Entferntesten den Wert der zerstörten Feuchtwiese annehmen.
Liegt ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor?
Für den BUND Naturschutz Ebern ist im Falle des Breitblättrigen Knabenkrauts das Bundesnaturschutzgesetz betroffen. Denn es handelte sich um eine kartierte Orchideen-Feuchtwiese im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Somit seien "Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung eines solchen Biotops führen können, verboten", stellt Mandery fest. In Ausnahmefällen kann dieses Verbot auf Antrag zwar aufgehoben werden, aber unter der Voraussetzung, dass die Beeinträchtigung ausgeglichen werden kann. Ein solcher Ausgleich ist im vorliegenden Fall laut BUND Naturschutz Ebern ausgeschlossen, da die Orchidee eine spezielle Lage benötigt.

Darüber hinaus führt Klaus Mandery an, dass es sich beim ehemaligen Standortübungsplatz Ebern um ein Schutzgebiet der "Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie" handle und somit dem "Natura-2000-Netz" angehört. Dies ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Hierfür gilt ein einheitlicher Schutz, der neben Regelungen für die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen auch das Verbot von Verschlechterungen innerhalb dieser Schutzgebiete vorsieht. Gegen dieses Verbot ist nach Ansicht des Vorsitzenden verstoßen worden.
Soweit die Vorwürfe, doch wie kam es zu dem umstrittenen Tümpelbau und wie reagieren die Verantwortlichen? Wir haben beim Landratsamt Haßberge und dem Naturpark Haßberge nachgefragt.
Naturpark argumentiert mit langfristiger Wasserrückhaltung
Angestoßen wurde die Maßnahme zur Errichtung von Feuchtbiotopen durch den Naturpark Haßberge. Dieser reichte einen Antrag auf Zuwendungen zur Errichtung von Feuchtbiotopen bei der Regierung von Unterfranken ein. Der Naturpark, so Geschäftsführer Lukas Bandorf, setze dabei eine Strategie zur langfristigen Wasserrückhaltung in der Fläche um. Besonders werde dabei mit Bezug auf spezifische vor Ort vorkommende Arten wie die Gelbbauchunke oder der Schwarzstorch geachtet, um den Biotopverbund zu stärken. Gestellt wurde der Antrag über die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes.
Insgesamt wurden so im Rahmen der Förderung im Gebiet Ebern und Untermerzbach über 15 Tümpel angelegt und dabei 15.000 Euro investiert, teilt die Pressesprecherin des Landratsamtes Monika Göhr mit. Verbunden mit der Förderung habe die untere Naturschutzbehörde Auflagen formuliert, um "eine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen zu vermeiden", heißt es weiter aus dem Landratsamt. Die Planung und die Durchführung der Maßnahme lag dabei in den Händen des Naturparks Haßberge.
Nicht erkannt, dass es sich um eine wertvolle Feuchtwiese handelt
Für die Feuchtbiotop-Maßnahme wurden Flächen ausgesucht, die laut Naturpark Haßberge, aufgrund ihrer natürlichen Wasserführung für eine Errichtung geeignet waren. So auch die betroffene Fläche, da es sich um eine Feuchtwiese mit Quellhorizont handelte. Als Quellhorizont wird eine bis an die Erdoberfläche reichende, wasserstauende Schicht bezeichnet. Während der Planung und der Bauausführungen sei die Fläche an der alten Kaserne, aber nicht als Orchideen-Feuchtwiese zu erkennen gewesen, so der Geschäftsführer des Naturparks Haßberge. Man habe die Wiese gemäht vorgefunden, und in den nicht gemähten Randbereichen seien ebenfalls keine schützenswerten Pflanzen ersichtlich gewesen. Die Verantwortlichen hätten nicht erkannt, dass es sich um eine schützenswerte Feuchtwiese handelt. Deshalb sei auch kein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt worden, da es nie beabsichtigt gewesen sei, ein geschütztes Biotop anzugehen.

Darüber hinaus läge für das Gelände der ehemaligen Kaserne noch kein sogenannter "Managementplan" vor. Solche Pläne werden von der Regierung von Unterfranken für jedes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet einzeln erstellt und mit Erhaltungszielen versehen. Da dieser nicht vorliege, könne auch noch nicht abschließend festgestellt werden, ob es sich bei der getroffenen Maßnahme um eine Verschlechterung handle, heißt es aus dem Landratsamt Haßberge.
Klaus Mandery, der Vorsitzende des BUND Naturschutzes Ebern, hält von den Rechtfertigungen des Naturparks und des Landratsamtes nichts. "Für mich sind das alles schlechte Ausreden. Die Beteiligten hätten es wissen müssen", so Mandery. Die Feuchtwiese sei schließlich kartiert und das Vorkommen der bedrohten Orchidee auf dem Gelände seit nun fast 40 Jahren bekannt. "Solch sensible Naturbereiche müssen mit Vorsicht angegangen werden. Das, was hier gemacht wurde, ist ein endgültiges Geschehen. Der Bestand der Orchidee ist an diesem Standort vollständig zerstört worden." Wie eine finanzielle Förderung für Naturschutzmaßnahmen durch den Freistaat aus seiner Sicht derart verfehlt eingesetzt werden konnte, bleibt für Klaus Mandery unbegreiflich.
Behörden prüfen noch, BUND Naturschutz wartet ab
Die Frage, ob die anscheinend missglückte Naturschutzmaßnahme ausgeglichen werden muss und ob dies überhaupt möglich ist, bleibt vorerst offen. Die Untere Naturschutzbehörde und der Naturpark Haßberge haben den Sachverhalt noch nicht abschließend geprüft. Die Eberner Naturschützerinnen und Naturschützer wollen das Ergebnis dieser Prüfung abwarten, ehe sie mögliche weitere Schritte unternehmen.
Vielleicht wäre die Zusammenarbeit aller Beteiligten das nächste mal besser. So wie man es hier liest könnte es sich um eine Straftat handeln?
Der Landkreis Haßberge ist seinen Aufgaben nicht gewachsen und gehört auf die Landkreise Bamberg und Schweinfurt aufgeteilt!
Nicht mal einen ordnungsgemäßen Tümpel kann die Behörde anlegen lassen, geschweige denn die Krankenhausversorgung sicherstellen. Das geht in den Landkreisen Bamberg und Schweinfurt tausendmal besser!