Das Landratsamt Haßberge weist darauf hin, dass die Anträge über Hochwasser- Soforthilfe nur noch bis 30. September gestellt werden können. Verspätet eingegangene Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Es handele sich um die Soforthilfe, welche im Rahmen des Hochwassers vom 4. oder vom 9. Juli von geschädigten Bürgerinnen und Bürgern beim Landratsamt Haßberge beantragt werden kann.
Bei der ersten Kontaktaufnahme sollte laut Landratsamt mitgeteilt werden, wo der Schaden ist (vollständige Adresse mit den Angaben zum Betroffenen einschließlich der Kontaktdaten), welcher Schaden entstanden ist (beschädigte Gebäude etc.) und wann es passiert ist (Hochwasser am 4. oder am 9. Juli). Zusätzlich wäre für eine erste grobe Einschätzung die etwaige Schadenshöhe hilfreich.
Detaillierte Schadensaufstellung nötig
Auf Wunsch können zudem bereits eine Kopie des Personalausweises sowie eine detaillierte Schadensaufstellung beigefügt werden. Auch kann eine Bestätigung der betreffenden Hausratversicherung, ob Versicherungsschutz auch unter Einschluss von Elementargefahren bestand oder nicht, angefügt werden. Diese Unterlagen werden im weiteren Verfahren ohnehin vorgelegt werden müssen, heißt es in dem Schreiben weiter.
Erfassungsbogen auf der Landratsamts-Website
Für die Erfassung der Daten kann auch ein Erfassungsbogen verwendet werden, der unter www.hassberge.de aufrufbar ist. Der ausgefüllte und abgespeicherte Erfassungsbogen kann dann an die E-Mail-Adresse hochwasserhilfe@landratsamt-hassberge.de gesendet werden.
Die Betroffenen werden nach der Übermittlung der Daten und dessen Überprüfung durch das Landratsamt kontaktiert und über das weitere Verfahren informiert. Für diejenigen die keinen Zugang zum Internet haben, ist eine Hotline unter Tel.: (09521) 277889 eingerichtet worden. Auf Anfrage bekommen die Betroffenen das erforderliche Formular auf dem Postweg zugesandt. Die Mitarbeiter stehen Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr zur Verfügung.